Wir bieten Ihnen die bequeme Möglichkeit, Ihren Energieausweis online zu erstellen und sofort zu erhalten. Mit unserem Service können Sie Zeit sparen und von überall auf den erforderlichen Energieausweis zugreifen.
Unsere Leistungen umfassen sowohl den Energiebedarfsausweis als auch den Verbrauchsausweis für Wohnungen, Häuser und Mehrfamilienhäuser in Dresden, Sachsen und Deutschland. Wir garantieren 100% Rechtsgültigkeit und stellen sicher, dass Sie Ihren Energieausweis bequem von zu Hause aus eingeben, ausdrucken und fertigstellen können.
Sofort verfügbar: Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Ihren Energieausweis sofort zu erhalten. Keine langen Wartezeiten - geben Sie einfach die erforderlichen Informationen ein und drucken Sie Ihren Ausweis aus.
Ersparnis von bis zu 300,- Euro: Mit dem Energieausweis den Sie online erstellen können, bieten wir Ihnen nicht nur Komfort, sondern auch eine Ersparnis gegenüber der Erstellung von einem Experten vor Ort.
Transparenz: Wir legen Wert auf klare und verständliche Informationen. Die Kosten für den Bedarfsausweis belaufen sich auf 109,95 Euro, während Sie den Verbrauchsausweis bereits für 59,95 Euro erhalten. Keine versteckten Gebühren, alles ist transparent und leicht nachvollziehbar.
Probieren Sie unseren Service noch heute aus und erleben Sie, wie einfach es ist, einen rechtsgültigen Energieausweis online zu erstellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Energieausweis ist sofort Verfügbar. Daten eingeben, Energieausweis ausdrucken Fertig!
Sie müssen sich nicht registrieren, können aber Ihre Bearbeitung aber speichern und passieren. Nach der Bestellung erhalten Sie einen personalisierten Link zu Ihrem Projekt.
Sie können online alle wichtigen Daten eingeben und anschließend erhalten Sie direkt Ihren Energieausweis.
Die Energieausweise sind bei der Erstellung immer 100% Rechtsgültig und an die aktuelle Rechtssprechung angepasst.
Bevor Sie den Energieausweis endgültig erstellen, können Sie sich Ihr Ergebnis vorher ansehen und ggf. Fehler beheben.
Baujahr bis 1977 (Bis zu 4 Wohneinheiten)
Bedarfsausweis benötigt (*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis. )
Baujahr bis 1977 (Ab 5 Wohneinheiten)
Sie haben die freie Wahl ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Baujahr ab 1977
Sie haben die freie Wahl ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Neubau
Sie benötigen den Bedarfsausweis
Ein Verbrauchsenergieausweis, auch Verbrauchsausweis genannt, ist ein Dokument, das Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes liefert. Er dient dazu, Transparenz über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu schaffen und potenziellen Käufern, Mietern oder interessierten Parteien Einblicke in die tatsächlichen Energieverbrauchswerte zu geben.
Im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis, der auf theoretischen Berechnungen basiert und den Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen angibt, basiert der Verbrauchsenergieausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes in den vorangegangenen Jahren.
Der Verbrauchsenergieausweis enthält in der Regel Angaben zum Energieverbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung und, falls vorhanden, für Klimatisierung. Die Werte werden in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Zusätzlich können im Ausweis Informationen zu den Energieträgern, der Bauweise des Gebäudes und möglichen Modernisierungsmaßnahmen enthalten sein.
Der Verbrauchsenergieausweis ist insbesondere für bestehende Gebäude relevant und ermöglicht es Interessenten, den realen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einzuschätzen. In Deutschland ist die Ausstellung von Energieausweisen gesetzlich geregelt, und die Art des erforderlichen Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) hängt vom Baujahr des Gebäudes ab.
Ein Bedarfsenergieausweis, auch Bedarfsausweis genannt, ist ein Dokument, das Informationen über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen liefert. Im Gegensatz zum Verbrauchsenergieausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vorangegangenen Jahre basiert, beruht der Bedarfsenergieausweis auf einer energetischen Gesamtbetrachtung der Gebäudesubstanz.
Bei der Erstellung eines Bedarfsenergieausweises werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die Bauweise, die Dämmung, die Fenster, die Heizungsanlage und andere energetische Eigenschaften des Gebäudes. Diese Informationen werden genutzt, um den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes zu berechnen, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird.
Der Bedarfsenergieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern, Mietern oder Interessenten, die energetische Qualität eines Gebäudes einzuschätzen und den zu erwartenden Energieverbrauch zu verstehen. Die Angaben im Bedarfsenergieausweis dienen als Grundlage für mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
In Deutschland ist die Ausstellung von Energieausweisen gesetzlich geregelt. Die Entscheidung, ob ein Bedarfsenergieausweis oder ein Verbrauchsenergieausweis erstellt wird, hängt unter anderem vom Baujahr des Gebäudes ab. Für Neubauten oder umfassend sanierte Gebäude wird in der Regel ein Bedarfsenergieausweis empfohlen.
Verkauf oder Vermietung von Immobilien: Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis erstellt und dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbegebäude.
Neubau und wesentliche Renovierung: Bei Neubauten oder umfassenden Renovierungsarbeiten, die eine Baugenehmigung erfordern, muss ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden.
Änderung der Eigentumsverhältnisse: Bei Änderung der Eigentumsverhältnisse einer Wohnung oder eines Gebäudes durch Verkauf oder sonstige Übertragung ist die Vorlage des Energieausweises erforderlich.
Werbung für Verkauf oder Vermietung: Wenn Immobilien in Anzeigen oder Exposés zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, ist die Angabe bestimmter Energiekennwerte aus dem Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis geben konkrete Vorschläge und Maßnahmen an, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert werden kann. Diese Empfehlungen basieren auf der Analyse des Gebäudes und seiner energetischen Situation durch einen Energieberater bei der Ausstellung des Energieausweises. Sie dienen dazu, den Energieverbrauch zu senken, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und langfristig Kosten einzusparen.
Typische Modernisierungsempfehlungen können beispielsweise sein:
Dämmung: Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, Dach, Fenstern und Türen, um Wärmeverluste zu minimieren.
Heizungsoptimierung: Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage, Installation von effizienteren Heizkörpern oder Einbau einer modernen Heiztechnologie wie Wärmepumpen oder Brennwertkessel.
Erneuerbare Energien: Integration erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik zur Strom- und Warmwassererzeugung.
Luftdichtheit: Verbesserung der Luftdichtheit des Gebäudes, um unkontrollierte Lüftungsverluste zu minimieren.
Nutzung von Smart-Home-Technologien: Einbau intelligenter Technologien zur effizienten Steuerung von Heizung, Beleuchtung und anderen Energieverbrauchern.
Die Modernisierungsempfehlungen sind nicht verbindlich, aber sie bieten Eigentümern und Nutzern wertvolle Hinweise, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes steigern können. Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann nicht nur zu Kosteneinsparungen führen, sondern auch zu einer Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks.
Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises in Deutschland hängt von der Art des Ausweises ab. Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen: der bedarfsorientierte Energieausweis und der verbrauchsorientierte Energieausweis.
Bedarfsorientierter Energieausweis:
Verbrauchsorientierter Energieausweis:
Beide Typen des Energieausweises müssen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erneuert werden, wenn sie weiterhin benötigt werden. Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss in den genannten Fällen ein neuer Energieausweis erstellt und vorgelegt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gültigkeitsdauer unabhängig von Änderungen am Gebäude ist. Selbst wenn während der Gültigkeitsdauer des Energieausweises bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, bleibt die ursprüngliche Gültigkeitsdauer bestehen. Neue Modernisierungsmaßnahmen können jedoch in einem aktualisierten Energieausweis berücksichtigt werden, wenn dieser während oder nach den Arbeiten erstellt wird.