Die GKV

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Gesetzliche Krankenversicherung, FIMAVO GmbH

GKV


Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist von entscheidender Bedeutung für eine umfassende Gesundheitsversorgung. Ein Vergleich der GKV-Tarife kann Ihnen dabei helfen, eine bessere Abdeckung und mögliche Kosteneinsparungen zu finden. Als erfahrene Versicherungsmakler in Dresden unterstützen wir Sie bei diesem Prozess. Sie haben die Möglichkeit, Ihre GKV online auf unserer Webseite abzuschließen oder über unser Kontaktformular persönlichen Kontakt aufzunehmen. Vertrauen Sie unserer Expertise, um die optimale Gesundheitsversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sorgenfrei von umfassender Gesundheitsvorsorge zu profitieren.

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Wissenswertes

Was ist die GKV?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein gesetzlich geregeltes Versicherungssystem in Deutschland, das die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellt. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und basiert auf dem Solidaritätsprinzip. In der GKV sind rund 90% der deutschen Bevölkerung versichert. Die GKV garantiert eine Grundversorgung und den gleichen Leistungskatalog für alle Mitglieder.

Wie kann ich die GKV wechseln?

Der Wechsel der GKV ist grundsätzlich möglich, allerdings unterliegt er bestimmten Voraussetzungen und Regelungen: Kündigung der aktuellen Krankenkasse: Um die GKV zu wechseln, müssen Sie zuerst Ihre aktuelle Krankenkasse ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Beachten Sie die individuellen Kündigungsbedingungen Ihrer aktuellen Krankenkasse. Auswahl einer neuen Krankenkasse: Nach der Kündigung können Sie eine neue Krankenkasse auswählen, bei der Sie Mitglied werden möchten. Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen und Konditionen verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, um die für Sie passende auszuwählen. Antrag auf Mitgliedschaft: Nach der Auswahl der neuen Krankenkasse füllen Sie einen Mitgliedschaftsantrag aus. Die neue Krankenkasse prüft diesen Antrag und informiert Sie über die Annahme Ihrer Mitgliedschaft. Mitgliedschaftswechsel: Nach Annahme Ihres Antrags bei der neuen Krankenkasse erfolgt der Wechsel Ihrer Mitgliedschaft. Die neue Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Übergang zur neuen Krankenkasse: Ab dem Zeitpunkt des Mitgliedschaftswechsels sind Sie bei der neuen Krankenkasse versichert und haben Anspruch auf die Leistungen gemäß dem Leistungskatalog der neuen Krankenkasse.

Mit welcher Frist kann ich die GKV wechseln?

Die Frist, innerhalb derer Sie die GKV wechseln können, beträgt in der Regel zwei Monate zum Monatsende. Dies bedeutet, dass Sie Ihre derzeitige Krankenversicherung mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Wechseltermin kündigen müssen. Beispiel: Wenn Sie beispielsweise zum 1. April zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie spätestens bis Ende Januar bei Ihrer aktuellen Krankenkasse kündigen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und rechtzeitig bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingehen sollte, um den Wechsel reibungslos zu ermöglichen. Zudem ist es empfehlenswert, sich frühzeitig über die Kündigungsfristen und genauen Bedingungen bei Ihrer aktuellen Krankenkasse zu informieren.

Welche Leistungen sind grundsätzlich in der GKV enthalten?

Die GKV bietet eine grundlegende Versorgung mit medizinischen Leistungen, um die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Die GKV umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: Ambulante ärztliche Versorgung: Behandlung durch niedergelassene Ärzte, Fachärzte, Hausärzte und ambulante Operationen. Stationäre Behandlung: Aufenthalte im Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtungen und Kurkliniken. Arzneimittel: Kostenübernahme für verschreibungspflichtige Medikamente und bestimmte rezeptfreie Medikamente. Zahnärztliche Behandlung: Grundlegende zahnärztliche Leistungen wie Untersuchungen, Zahnreinigungen, Füllungen und Extraktionen. Hilfsmittel: Kostenübernahme für notwendige Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Rollstühle. Vorsorgeuntersuchungen und Prävention: Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und andere präventive Maßnahmen. Schwangerschaft und Geburt: Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse und Kostenübernahme für Geburt und Nachsorge. Psychotherapie: Psychotherapeutische Behandlung und psychologische Beratung. Krankengeld: Ersatz des Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit. Krankentransport: Übernahme der Kosten für notwendige Krankentransporte. Heilmittel: Kostenübernahme für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere therapeutische Maßnahmen. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Leistungen in der GKV, Einschränkungen unterliegen können und dass Zusatzleistungen durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung in Erwägung gezogen werden können, um individuelle Bedürfnisse besser abzudecken.

Wie hoch sind die Beiträge zur GKV und wie werden sie berechnet?

Die Beiträge zur GKV setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Grundlage des Einkommens der Versicherten. Allgemeiner Beitragssatz: Der allgemeine Beitragssatz ist ein prozentualer Anteil des Bruttoeinkommens. Er wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Der allgemeine Beitragssatz wird regelmäßig vom Gesetzgeber festgelegt und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Individueller Zusatzbeitrag: Neben dem allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge, die von den Versicherten allein getragen werden. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann je nach Krankenkasse variieren und wird von der Krankenkasse festgelegt. Die Gesamtbeiträge ergeben sich aus der Summe des allgemeinen Beitragssatzes und des individuellen Zusatzbeitrags. Versicherte mit höherem Einkommen tragen dementsprechend höhere Beiträge. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern direkt vom Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt. Bei Selbstständigen erfolgt die Beitragszahlung eigenständig an die Krankenkasse.

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