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Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.
Wenn Sie über unseren Vergleichsrechner die Prämien berechnen und Ihren persönlichen Testsieger ermittelt haben, können Sie im Vergleichsergebnis auf "Weiter" klicken und auf der nächsten Seite dann "direkt Online beantragen" auswählen. Sie erhalten die eVB-Nummer dann entweder sofort oder zeitversetzt per E-Mail.
Den Rabattretter bieten einige Versicherer an. Hierbei kann man zwei Arten unterscheiden, einen kostenlosen Retter und einen kostenpflichtigen Schutz.
Rabattretter (kostenlos):
Dieser gilt meist für Kunden, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) erreicht haben (meist SF 35 in der Haftpflicht). Beim ersten Unfall verändert sich der Beitrag nicht. Die SF-Klasse wird trotzdem zurückgestuft.
Rabattschutz (gegen Aufpreis):
Dieser ist quasi ein Zusatztarif und kostet dementsprechend mehr Prämie. Hier erkauft man sich also einen Freifahrtschein für einen Unfall (pro Jahr), damit der Beitragssatz unverändert bleibt, auch eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, solange man bei ein und demselben Versicherer bleibt.
Auch hier gilt: Sollten Sie einen solchen Rabattschutz haben, für den Sie zusätzlich eine Prämie zahlen, und irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sein, erkundigen Sie sich frühzeitig was passiert, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln.
Für beide Varianten gilt:
Beim ersten Unfall ändert sich nichts am Beitrag.
Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.
Wenn Sie z. B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nur in bestimmten Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z. B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden "Naturalersatz", das heißt Sie bekommen eine neue Scheibe, wenn diese nicht repariert werden kann. Wird das Fahrzeug hingegen z. B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Kollisionsschäden oder z. B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem Schlüssel verursacht. Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
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