Weihnachtsmarkt-Versicherung ab 89,25 €

Ein Weihnachtsmarkt ist eine Veranstaltung und sollte entsprechend abgesichert werden.

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Weihnachtsmarkt Veranstaltungshaftpflichtversicherung, FIMAVO GmbH

Markt-Versicherung


Ein Weihnachtsmarkt ist meistens eine längere Veranstaltung inklusive dem Auf- und Abbau sowie dem Betrieb von Marktständen, Technik und Fahrgeschäften. Zu derartigen Veranstaltungen kommen tausende Besucher aus allen Teilen dieser Welt nach Deutschland. Nicht immer verhalten sich alle nach den geltenden Regeln. Im schlimmsten Fall entstehen Brände oder gar eine Panik mit verheerenden Folgen. Um Schadenersatzforderungen vorzubeugen, empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. 

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Das Wichtigste im Überblick

Bei einem Weihnachtsmarkt sind meist tausende Gäste auf engstem Raum. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist sehr ratsam. Im Schadensfall, insbesondere bei Personenschäden, können schnell sehr hohe Kosten auf die Veranstalter zukommen.

an Räumen und Gebäuden sind versichert.

Der Versicherer prüft die  Haftpflicht-Ansprüche. 

Sie können bis einen Tag vor Beginn abschließen.

...einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

...einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

...einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

Bitte beachten Sie!

Die Absicherung eines Weihnachtsmarktes wird in der Regel nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt! Sie als Veranstalter haften für jegliches Risiko!

Was kostet eine Weihnachtsmarkt-Versicherung

Der Beitrag unserer Weihnachtsmarkt-Versicherung liegt deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Überzeugen Sie sich selbst. 

Basis

89,25 €

Versicherungssumme Pauschal für Personen und Sachschäden

3 Mio. €


Vermögensschäden 

50.000 €


Umweltschäden

3 Mio. €


Selbstbehalt 

150 €

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Erweitert

111,57€

Versicherungssumme Pauschal für Personen und Sachschäden

5 Mio. €


Vermögensschäden 

100.000 €


Umweltschäden

5 Mio. €


Selbstbehalt 

150 €

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Weihnachtsmarkt Veranstaltungshaftpflichtversicherung, FIMAVO GmbH

Fragen und Antworten zur Mark-Versicherung

Hier ein Überblick über wichtige Fragen

Was ist eine Veranstaltungs-Versicherung?

Jedes Zusammenkommen außerhalb der eigenen vier Wände zum Zwecke einer Tagung, einer Feier, einer Messe oder sonstigen Gelegenheiten, sich mit mehreren Menschen innerhalb oder außerhalb von Räumlichkeiten zu treffen, ist eine Veranstaltung. Damit der haftende Organisator, also der Veranstalter, keine finanziellen Probleme bekommt, wenn innerhalb der Veranstaltung Schäden verursacht werden, sollte dieser eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen.

Welche Arten von Veranstaltungs-Versicherungen gibt es?

Es gibt mehrere wichtige Veranstaltungs-Versicherungen, die je nach Bedarf kombiniert oder separat abgeschlossen werden können. Zu den wichtigsten zählen u.a.:

  • Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung
  • Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung
  • Abiball-Versicherung
  • Hochzeitsversicherung
  • Veranstaltungstechnik-Versicherung
  • Garderobenversicherung
  • Veranstaltungsrechtsschutz-Versicherung
  • Vereinshaftpflicht-Versicherung
  • Veranstaltungs-Unfallversicherung
  • Weihnachtsmarkt-Versicherung

Was beinhaltet eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung?

Eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung beinhaltet in der Regel folgende Risiken:

  • Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
  • Vermögensschäden einschließlich deren Folgeschäden

Welche Risiken entstehen für den Veranstalter vor, während und nach einer Veranstaltung?

Bereits in Vorbereitung einer Veranstaltung können viele Dinge passieren, an die man im ersten Moment überhaupt nicht denkt. Heftiger kann es dann durchaus während der Veranstaltung werden. Hier einige Beispiele:

  • Beim Aufbau des Veranstaltungszeltes passiert ein Unfall bei einem Helfer
  • Beim Aufbau der Veranstaltungstechnik wird die Technik beschädigt
  • Ein Gabelstapler beschädigt eine Statue
  • Eine Kerze wird umgestoßen und entzündet Dekomaterial
  • Kinder beschädigen ein wertvolles Gemälde in einer Mietlocation
  • Ein Betrunkener zerstört eine Glastür
  • In der Nacht vor der Veranstaltung wird die gemietete PA-Anlage gestohlen
  • Bei einer wüsten Massenschlägerei wird die Location massiv beschädigt
  • Bei einer Panik durch einen Brand werden Menschen verletzt (schlimmstes Beispiel ist leider die Massenpanik bei der Love-Parade) 

Welche Versicherungssummen lassen sich absichern?

Die Höhe der Versicherungssummen lassen sich durchaus individuell vereinbaren. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Grundabsicherung oder optional eine sogenannte "Erweiterte Absicherung". Bei unserem Versicherer sehen die Versicherungssummen Im Basisschutz wie folgt aus:

  • Basisschutz für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro
  • Umweltschäden 3 Mio Euro
  • Selbstbehalt 150 Euro

Im "Erweiterten Schutz" gestalten sich die Summen wie folgt:

  • Basisschutz für Personen- und Sachschäden pauschal 5 Mio Euro
  • Vermögensschäden 100.000 Euro
  • Umweltschäden 5 Mio Euro
  • Selbstbehalt 150 Euro

Optional sind möglich:

  • Einschluss von Mietsachschäden an Zelten
  • Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachsen
  • Einschluss von Flurschäden
  • Einschluss professioneller Pyrotechnik
  • Einschluss von Schäden durch Besucher/Teilnehmer (verschuldensunabhängige Haftung)

Wie schließe ich eine Veranstaltungs-Versicherung ab?

Ganz einfach: benutzen Sie unseren Rechner für Ihre Veranstaltungs-Versicherung oder nehmen Sie für besondere Veranstaltungen mit individuellen Anforderungen mit uns Kontakt auf! 

Bis wann kann ich eine Versicherung für eine kommende Veranstaltung abschließen?

In der Regel sind es ca. 1-2 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bis wann eine Versicherung beantragt worden sein muss. Sollten Sie bereits innerhalb dieser Frist liegen, kontaktieren Sie uns bitte trotzdem! Wir finden eine Lösung für Sie!

Bis wann kann ich eine abgeschlossene Versicherung stornieren?

Sie können den abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, nicht jedoch, wenn die Veranstaltung bereits begonnen oder stattgefunden hat.

Wer kann bzw. sollte eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen?

  • Private Veranstalter 
  • Professionelle Veranstalter
  • Event-Dienstleister
  • Vermieter von Hochzeits-Locations
  • Vermieter für Tagungen/Veranstaltungen
  • Vereine
  • Verbände
  • Museen mit Vermietung
  • Restaurants, Gaststätten, Pensionen, Hotels
  • Stadtfeste, Dorffeste
  • Kulturstätten, Theater
  • Diskotheken, Clubs, Bars
  • Schifffahrtsbetrieb mit Eventangebot
  • Schulen, Gymnasien
  • Kindertagesstätten bei Veranstaltungen etc.

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