Der Polterabend bzw. die darauf folgende Hochzeit sind meist sehr intensive Veranstaltungen mit mehreren Personen in den unterschiedlichsten Locations. Dabei kann es auch gerade in der heutigen Zeit zu Situationen kommen, die eine Veranstaltung nicht zulassen. Ob es nun durch Corona oder andere Krankheiten verursacht oder zu Vorfällen im Kreise der Familie kommt, oder anderweitige, in den Bedingungen enthaltene Vorkommnisse die Feier crashen: Mit einer Hochzeits-Rücktrittsversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Um einem finanziellen Fiasko bereits zu Beginn der Ehe vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen unbedingt den Abschluss einer Hochzeits-Rücktritts- bzw. Ausfall-Versicherung zu diesem Zweck.
Hier finden Sie eine Übersicht, wann die Ausfallversicherung leistet.
Hier ein Überblick über wichtige Fragen
Jedes Zusammenkommen außerhalb der eigenen vier Wände zum Zwecke einer Tagung, einer Feier, einer Messe oder sonstigen Gelegenheiten, sich mit mehreren Menschen innerhalb oder außerhalb von Räumlichkeiten zu treffen, ist eine Veranstaltung. Damit der haftende Organisator, also der Veranstalter, keine finanziellen Probleme bekommt, wenn innerhalb der Veranstaltung Schäden verursacht werden, sollte dieser eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen. Wir unterscheiden hier noch zwischen der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und der Hochzeitsrücktritts- und Ausfallversicherung.
Es gibt mehrere wichtige Veranstaltungs-Versicherungen, die je nach Bedarf kombiniert oder separat abgeschlossen werden können. Zu den wichtigsten zählen u.a.:
Bereits in Vorbereitung einer Veranstaltung können viele Dinge passieren, an die man im ersten Moment überhaupt nicht denkt. Heftiger kann es dann durchaus während der Veranstaltung werden. Hier einige Beispiele:
Ganz einfach: benutzen Sie unseren Rechner für Ihre Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung und den Rechner für die Hochzeitsrücktritts- und Ausfallsversicherung, oder nehmen Sie für besondere Veranstaltungen mit individuellen Anforderungen mit uns Kontakt auf!
In der Regel sind es genau 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bis wann eine Versicherung beantragt worden sein muss. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Hochzeitsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung der Hochzeitsfeier erfolgen. Sollten Sie bereits innerhalb dieser Frist liegen, kontaktieren Sie uns bitte trotzdem! Wir finden eine Lösung für Sie!
Sie können den abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, nicht jedoch, wenn die Veranstaltung bereits begonnen oder stattgefunden hat.