Ein Muss für alle Hundebesitzer! Die Hundehalterhaftpflicht

Die Absicherung für jeden Hundehalter.

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Tierhaftpflicht, FIMAVO GmbH

Hundehalterhaftpflicht


Eine Hundehalterhaftpflicht ist für alle Hundebesitzer angebracht, da sie ihnen Sicherheit bietet und sie vor unerwarteten Kosten schützt. Wenn Ihr Hund etwas anstellt und dafür verantwortlich gemacht wird, können Sie mit der richtigen Versicherung auf der sicheren Seite stehen. Dies bedeutet, dass Sie keine großen Summen Geld ausgeben müssen, um Schäden zu beheben oder zu ersetzen - stattdessen übernimmt die Versicherung die Kosten Ihres Hundes. Auch wenn Ihr Hund niemals etwas anstellen sollte - es ist immer noch ratsam, eine vernünftige Haftpflichtversicherung für Ihren Liebling abzuschließen.

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Sie können bei der Hundehaftpflichtversicherung zwischen mehreren Tarifen wählen. Der Abschluss ist innerhalb weniger Minuten online möglich und Sie erhalten direkt im Anschluss Ihren Versicherungsschein per Mail. 

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Fallbeispiele

Was ihnen alles so passieren kann:

Fahrradfahrer stürzt

Ihr Hund springt in einen Fahrradfahrer, dieser stürzt und verletzt sich schwer am Kopf, erleidet Knochenbrüche. Das E-Bike im Wert von 5.000 Euro ist hin. Behandlungskosten: 20.000 EUR.

Autounfall

Ihr Hund läuft auf die Straße, das Auto weicht aus, fährt in ein Grundstück und in ein Haus, Teile des Hauses sind einsturzgefährdet. Kosten PKW: 15.000 EUR,  Kosten Haus: 75.000 EUR. 

Zu Besuch

Sie sind bei Ihren besten Freunden zu Besuch und es gibt etwas zu feiern. Sammy findet derweil die Bodenvase aus der "Ming-Dynastie" interessant. Feier vorbei. Schaden: 15.000 EUR.

Hotelzimmer

Die Philharmonie erwartet Sie zu einem Konzert. Ramses bleibt im Hyatt im Hotelzimmer allein. Die Langeweile des Hundes kostet Sie am Ende 3.500 Euro für zerfetzte Vorhänge, Betten und Sessel.

Hundebiss

Der will doch nur spielen! Oft ist das Wunschdenken. Warum auch immer sich Emma gestört fühlte, in ihrer Wut hat sie einen anderen Hund mehrfach gebissen und schwer verletzt. Kosten: 8.000 EUR.

Der Bürohund

Bürohunde erfreuen sich immer mehr an Beliebtheit. Es gibt sogar einen Welt-Bürohund-Tag. Nur der Tag, an dem Tiffany den Kabelbaum vom Serverraum durchgekaut hat, vergisst der Chef nie. Schaden: 12.500 EUR.

Fragen und Antworten

Hier erfahren Sie mehr über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung.

Wer braucht eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Jeder, der privat einen Hund hält. Zumindest ist sie in den meisten Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Die Folgen eines Hundebisses können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.

Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden.

Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, z. B. jemand der mit dem Hund spazieren geht. Das darf er allerdings nicht gewerblich tun.

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.

Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Was kostet eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung richten sich nach einigen grundlegenden Kriterien. So ist zum Beispiel das Alter, die Rasse, und die Anzahl der Hunde für die Höhe der Prämie ausschlaggebend. Für den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger.

Es kommt ebenfalls auf die Rasse des Hundes an. Viele Versicherungen unterscheiden "normale" Hunde und Kampfhunde. Für Kampfhunde muss man in der Regel einen höheren Beitrag zahlen. Es gibt allerdings auch Tarife, die eine Dreiteilung der Hunderassen vornehmen. 

Was gibt es für Einstufungen bei Kampfhunden?

Hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt, welche nicht.

Für Tierhalter von Kampfhunden, wie z.B. Pit-Bullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastif, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback,- oder Kreuzungen mit diesen Rassen, sowie Dobermänner und Rottweiler können wir nur ausgesuchte Tarife und Gesellschaften anbieten.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Hundehalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden sind ebenfalls nicht abgedeckt. Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hunde an sogenannten Figuranten im Hundesport (Scheinverbrecher).

Es besteht kein Versicherungsschutz für Strafen und Bußgelder (z. B. wegen Missachtung der Maulkorb- oder Leinenpflicht).

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