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Nach dem Wechsel zahlen Sie garantiert weniger für Ihre Kfz-Versicherung.
Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, benötigt eine KFZ-Versicherung. Diese ist jedes Jahr aufs Neue fällig, denn ohne eine KFZ-Versicherung wird ein Fahrzeug nicht zugelassen bzw. bewegt es sich illegal im öffentlichen Straßenverkehr.
Die KFZ-Versicherung untergliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie jede Haftpflichtversicherung leistet die Versicherung für Schäden, die Sie anderen zufügen. In diesem Fall geht es um Schäden im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.
Wenn Sie z. B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings leistet die Teilkaskoversicherung nur in bestimmten Fällen. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z. B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Sie erhalten bei Glasschäden „Naturalersatz“, das heißt Sie bekommen eine neue Scheibe, wenn diese nicht repariert werden kann. Wird das Fahrzeug hingegen z. B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert. Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, den man für eine Sache gleicher Art und Güte aktuell zu zahlen hätte.
Marderbiss und Wildunfal
Sehr viele Teilkasko-Tarife der Versicherer versichern nur einen direkten Schaden am Fahrzeug durch Marderbisse. Diese sind meist nicht so dramatisch. Viel schlimmer sind aus diesem Biss resultierende Folgeschäden, wie ein zerplatzter Kühlschlauch und der folgende Motorschaden. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass in Ihrem Vertrag unbedingt die Folgeschäden mitversichert sind.
Ähnlich verhält es sich mit dem Passus "versichert gegen Haarwild". Ein Schaden durch ein entlaufenes Haus-Schwein, eine Kuh, ein Greifvogel und ähnliche Tiere sind damit nicht versichert. Achten Sie also unbedingt darauf, dass in Ihrem Vertrag "alle Tiere bzw. Wirbeltiere" versichert sind.
Die Höhe Ihres Beitrages können Sie durch eine Selbstbeteiligung für jeden Schadenfall steuern. In der Regel sind die Staffelungen zwischen 150 und 1.000 Euro. Unsere Empfehlung lautet 150 Euro Selbstbeteiligung.
Unwetter und Glasbruch
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden aus Unwettern und anderen nicht vorhersehbaren Situationen versichert, also aus Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Kurzschlüsse, Brand, Explosion, Schneelawinen etc.. Auch der Glasbruch bzw. eine defekte Frontscheibe ist somit in der Teilkaskoversicherung enthalten.
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Kollisionsschäden oder z. B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten am Fahrzeug verursacht werden. Ein Beispiel sind Kratzer an einem Auto, die ein Dritter absichtlich mit einem Schlüssel verursacht. Abweichend von der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung, genau wie bei der Haftpflicht, ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
Sinnvoll ist eine KFZ-Vollkaskoversicherung in der Regel bei sehr teuren Fahrzeugen, bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen und vor allem dann, wenn man seinen Fahrkünsten nicht unbedingt so sehr vertraut...
In der KFZ-Versicherung werden Sie durch die Versicherer in Ihrem Fahrverhalten und dem daraus resultierenden Schadenverlauf in sogenannte Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Wer also unfallfrei fährt, steigt jedes Jahr automatisch in eine neue Schadenfreiheitsklasse und die Beitragsrechnung honoriert das unfallfreie Fahren mit einem Bonus. Jeder Schadenfreiheitsklasse ordnen die Versicherer einen Prozentsatz zu, der den Anteil an der Grundprämie darstellt. Vor allem ältere Fahrer haben häufig hohe Rabatte, Fahranfänger dagegen werden hoch eingestuft, da sich ihr Fahrverhalten noch nicht abschätzen lässt bzw. statistisch gesehen Fahranfänger mehr Schäden verursachen.
Was bedeuten eigentlich "Rabattretter" und "Rabattschutz"?
Den Rabattretter bieten einige Versicherer an. Hierbei kann man zwei Arten unterscheiden, einen kostenlosen Retter und einen kostenpflichtigen Schutz.
Rabattretter (kostenlos):
Dieser gilt meist für Kunden, die eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF) erreicht haben (meist SF 35 in der Haftpflicht). Beim ersten Unfall verändert sich der Beitrag nicht. Die SF-Klasse wird trotzdem zurückgestuft.
Rabattschutz (gegen Aufpreis):
Dieser ist quasi ein Zusatztarif und kostet dementsprechend mehr Prämie. Hier erkauft man sich also einen Freifahrtschein für einen Unfall (pro Jahr), damit der Beitragssatz unverändert bleibt, auch eine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nicht, solange man bei ein und demselben Versicherer bleibt.
Auch hier gilt: Sollten Sie einen solchen Rabattschutz haben, für den Sie zusätzlich eine Prämie zahlen, und irgendwann einen Unfall verursachen oder in einen Unfall verwickelt sein, erkundigen Sie sich frühzeitig was passiert, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln.
Für beide Varianten gilt: beim ersten Unfall ändert sich nichts am Beitrag.
Nach einem Unfall sollte man vor dem Wechsel der Versicherung die neue Einstufung prüfen.
Verursachen Sie einen Unfall, dann werden Sie durch Ihren Versicherer meist um mehrere Stufen in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt jedoch nur in der KFZ-Haftpflichtversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung. In der KFZ-Teilkaskoversicherung erfolgt keine Rückstufung, da diese nur Schäden versichert, die Sie mit Ihrer Fahrweise nicht beeinflussen können. Zum Beispiel den Diebstahl Ihres Fahrzeuges oder einen Hagelschauer.
Mit folgenden Kriterien können Sie Ihren Beitrag in allen KFZ-Versicherungen maßgeblich beeinflussen:
Selbstbeteiligung
In der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind üblicherweise Selbstbeteiligungen zwischen 150 und 1.000 Euro möglich. Wir empfehlen Ihnen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko.
Kilometerleistung im Jahr
Versuchen Sie möglichst, Ihre Jahreslaufleistung gut einzuschätzen. Geben Sie zu viele Kilometer an, müssen Sie zu viel bezahlen, geben Sie zu wenig an, kann dies im Schadenfall zu Problemen führen. Sie können Mehrkilometer auch nachmelden und so Probleme vermeiden. Ja, Versicherer fragen irgendwann nach Ihrem Kilometerstand...
Zahlungstermin
Ihren Beitrag können Sie wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder in einer Summe als Jahresbeitrag zahlen. Bei der jährlichen Wahlweise sparen Sie unter Umständen bis zu 10 Prozent.
Werkstattbindung
Bei einer Werkstattbindung verpflichten Sie sich als Kunde, eine von der Versicherung empfohlene Werkstatt aufzusuchen. Es handelt sich dabei in der Regel um anerkannte Fachwerkstätten mit Vertragsbindung und Sonderkonditionen mit verschiedenen Versicherern zur Schadensbehebung. Diese Werkstattbindung bringt unter Umständen eine Ersparnis von bis zu 20 Prozent. Bei Ihren sonstigen Reparaturen, Serviceintervallen und nicht verschuldeten Unfällen dürfen Sie jederzeit die Werkstatt Ihrer Wahl aufsuchen.
Fahrerkreis
Je mehr Fahrer gemeldet werden, desto mehr Beitrag müssen Sie zahlen, da sich das Risiko erhöht. Melden Sie nur sich selbst und Ihren Partner und es geschieht ein Unfall, dann kann der Versicherer eine Prämiennachforderung auslösen. Zusätzlich kann es auch sein, dass Sie eine Strafgebühr zahlen müssen. Sie können aber in Ausnahmefällen einen weiteren Fahrer bei der Versicherung anmelden, beispielsweise für die Dauer einer Urlaubsreise.
Telematik
Die neuen Tarife mit Telematik bieten eine Ersparnis von bis zu 30 Prozent. Es wird dann ein kleiner USB-Stick in Ihr Fahrzeug verbaut bzw. einfach in einen entsprechenden Anschluss gesteckt, der die Daten Ihres Fahrzeuges an das Telematik-System des Versicherers meldet. Dort werden dann Ihre Fahrmanöver ausgewertet und auf Ihren Tarif berechnet. Raser, Vollbremser und Risiko-Überholer zahlen mehr, vorausschauende Fahrer mit dem Hang, Verkehrsregeln einzuhalten, zahlen weniger. Gerade bei Fahranfängern könnte die Telematik eine Möglichkeit sein, im Beitrag besser gestellt zu sein, als im Normaltarif.
Immobilienbesitzer
Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sparen in der Regel oft bis zu 10 Prozent.
Garage
Fahrzeuge, die im Straßenverkehr geparkt werden, werden teurer versichert, als Fahrzeuge in einer Garage oder einem Carport. Die Ersparnis beträgt bis zu ca. 7 Prozent.
Berufsrabatt
Ihr Beruf hat ebenfalls Auswirkungen auf die Tarifgestaltung. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst erhalten beispielsweise Rabatt von bis zu 5 Prozent.
Typklasse
Ein wichtiger Bestandteil bei der Beitragsberechnung ist die Typklasse Ihres Fahrzeuges. Diese wird regelmäßig von den Versicherern anhand der Schadenverläufe und Reparaturkostenauswertungen eingeschätzt. Oft haben die Motorisierungen bei der Bestimmung der Typklasse die größten Auswirkungen. Informieren Sie sich daher am besten vor der Anschaffung eines Fahrzeuges über die Einstufung bei Ihrem Versicherer oder auf der Seite Typklasse.de
Sicherheitstraining
Teilnehmer an Fahrsicherheitstrainings bekommen oft Rabatte von den Versicherern, da sie statistisch eine geringere Schadenquote aufweisen.
Deckungssumme
Deckungssummen gelten für Personen- und Sachschäden. Wählen Sie möglichst hohe Summen, denn ein Unfall hat oft nicht vorhersehbare Konsequenzen. Sie schicken beispielsweise durch ein nicht sinnvolles Überholmanöver einen Tanklaster eine Böschung im Naturschutzgebiet hinunter... Die Bodenabtragung und alle Folgeschäden können schnell einige Millionen Euro kosten. Wählen Sie am besten bei Sachschäden 50 oder 100 Millionen Euro, bei Personenschäden liegen die Versicherer in der Regel bei 10-15 Millionen Euro pro geschädigter Person.
Fahrerschutz
Bei einem Unfall haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung für alle Personenschäden, aber nur bei allen Beteiligten, nicht aber beim Fahrer selbst! Achten Sie auf diese Leistung besonders, wenn Sie keine eigene Unfallversicherung haben!
Mietwagen
Die Mietwagenoption ist besonders wichtig, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen. Häufig sind die Deckungssummen im Ausland sehr gering, mit diesem Zusatz erhöht Ihr KFZ-Haftpflichtversicherer die Deckungssummen, um Sie vor hohen Forderungen zu schützen.
Auslandsschadenschutz
Eine weitere Option in der KFZ-Haftpflicht ist der Auslandsschadenschutz. Werden Sie also im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, übernimmt der Versicherer die Regulierung mit der jeweilig beteiligten Gesellschaft. Wenn Sie bei einem Unfall in Spanien kein spanisch können, wissen Sie schnell, wie hilfreich dieser Zusatz sein kann...
Grobe Fahrlässigkeit
Diese Option ist besonders in der KFZ-Teilkasko und der Vollkaskoversicherung wichtig. Damit schließen Sie den Haftungsverzicht der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit aus. Beispiel: Sie telefonieren und überfahren eine rote Ampel, kollidieren mit einem Reisebus, der in eine Tankstelle ausweicht...
Neuwertentschädigung
Vor allem bei Neufahrzeugen sollten Sie in der KFZ- Teilkasko und Vollkaskoversicherung auf diese Option achten! Neufahrzeuge verlieren mit der Zulassung enorm an Wert und die Versicherer ersetzen standardmäßig nicht die Neuwerte.
Folgeschäden
Unbedingt darauf achten, dass die Folgeschäden bei einem direkten Schaden in der Teilkaksoversicherung mit versichert sind. Das typische Beispiel des Marderbisses mit dem Kühlschlauch sei hier nochmals erwähnt... der folgende Motorschaden ist oft in einfachen Tarifen ohne diese Option nicht versichert!
Wild
siehe Erläuterungen zu Wildunfall.
Rückkauf
Mit dieser Option können Sie in der Regel zwischen 6 und 12 Monate nach einem regulierten Schaden den Schaden aus eigener Kraft bezahlen. Sie werden dann nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eine einfache Rechnung über Schadenhöhe und die erhöhten Prämien durch eine Rückstufung helfen Ihnen bei der Entscheidung. Oder wir.
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