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Das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung: Wann und wie Sie Ihre Baufinanzierung vorzeitig beenden können

Ein Baufinanzierungsvertrag bindet oft über Jahrzehnte – was aber, wenn sich die persönlichen oder finanziellen Umstände ändern und die Finanzierung vorzeitig beendet werden soll? Hier greift das Sonderkündigungsrecht, das unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Vertragsauflösung ermöglicht. Dieser Beitrag erklärt ausführlich, was Sie über das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung wissen sollten, welche Fristen und Voraussetzungen gelten und wie Sie dabei vorgehen.


Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist ein gesetzlich verankertes Recht, das es Darlehensnehmern ermöglicht, ihre Baufinanzierung unter bestimmten Bedingungen vorzeitig zu beenden. Im Gegensatz zu regulären Kündigungen, die mit der Rückzahlung der Restschuld verbunden sind, greift das Sonderkündigungsrecht speziell bei langjährigen Baufinanzierungen und ermöglicht eine frühzeitige Ablösung ohne anfallende Kosten. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und schützt Verbraucher vor zu langen finanziellen Bindungen.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung?

Das Sonderkündigungsrecht kann nur unter bestimmten Umständen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören vor allem gesetzlich festgelegte Situationen, die es dem Darlehensnehmer erlauben, den Kreditvertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit vorzeitig zu kündigen.

Gründe für die vorzeitige Kündigung

Zu den häufigsten Gründen gehören:

  • Nach Ablauf von 10 Jahren: Nach einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren kann der Darlehensnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.
  • Verkauf der Immobilie: Soll die Immobilie veräußert werden, lässt sich ebenfalls eine Kündigung durchsetzen, da die Immobilie nicht länger als Sicherheit dient.
  • Anpassung der Finanzierungssituation: Lebensveränderungen wie Trennung, Arbeitslosigkeit oder ein Umzug können ebenfalls Gründe sein, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Wichtige Voraussetzungen

Ein wichtiger Faktor beim Sonderkündigungsrecht ist die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen:

  • Darlehenslaufzeit: Das Darlehen muss seit mindestens zehn Jahren laufen, um ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt zu werden.
  • Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich bei der finanzierenden Bank eingereicht werden.

Welche Fristen und Regelungen sind zu beachten?

Die gesetzliche Frist zur Kündigung des Darlehensvertrags beträgt sechs Monate nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindungsfrist. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer den Vertrag mindestens zehn Jahre und sechs Monate halten muss, bevor eine Kündigung ohne Zusatzkosten möglich ist. Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich die Finanzierung bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

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Kosten und Vorfälligkeitsentschädigung

Das Sonderkündigungsrecht bietet den großen Vorteil, dass die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht fällig wird, wenn die Kündigung nach zehn Jahren erfolgt. Andernfalls erheben die Banken häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen vor Ablauf der zehn Jahre zurückzahlen möchte. Diese Entschädigung kann teuer sein, da sie den Zinsschaden der Bank abdecken soll.

Beispiel: Ein Darlehen, das bereits seit acht Jahren läuft und vorzeitig gekündigt wird, könnte je nach Zinssatz und Restlaufzeit hohe Entschädigungsbeträge zur Folge haben.

Alternativen zur Kündigung der Baufinanzierung

Nicht immer ist eine Kündigung die beste oder einzige Option, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Alternativen könnten sein:

  • Sondertilgungen: Manche Darlehen erlauben es, jährlich eine festgelegte Summe zusätzlich zur Rate zu tilgen, was die Zinskosten und die Laufzeit reduziert.
  • Anschlussfinanzierung: Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist lässt sich oft eine neue Vereinbarung treffen, die zu besseren Konditionen führt.
  • Verhandlung mit der Bank: In einigen Fällen lässt sich mit der Bank über eine vorzeitige Rückzahlung oder Umschuldung sprechen.

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht in der Baufinanzierung ist eine wertvolle Möglichkeit für Darlehensnehmer, ihre Baufinanzierung flexibel und frühzeitig zu beenden. Mit dem Wissen um die gesetzliche Frist von zehn Jahren und den Kündigungsmodalitäten lässt sich gezielt planen, wann und wie ein Baufinanzierungskredit abgelöst werden kann. Gerade bei langen Finanzierungszeiträumen bietet dieses Recht eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, um flexibel auf Lebensveränderungen reagieren zu können.

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