Vereins Haftpflichtversicherung 

Vereinsarbeit ist wichtig und sollte entsprechend abgesichert werden.

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Vereins-Haftpflichtversicherung, FIMAVO GmbH

Vereins- Versicherung


So vielfältig wie die Vereinslandschaft, so vielfältig sind auch die daraus resultierenden Risiken für Mitglieder und Vereinsmitarbeiter. Ob Ballsport, Brauchtum, Gesang, Reitsport, Jagd oder Kultur – in fast jeder erdenklichen Sparte des täglichen Lebens gibt es Vereine und deren Organisatoren. Damit Sie nicht unter Umständen privat für Ihr Engagement haften müssen, beraten wir Sie gern zur Vereins-Versicherung bzw. den Möglichkeiten einer optimalen Absicherung. Gern prüfen wir Ihre Unterlagen und Ihre Risiken.

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Das Wichtigste im Überblick

In einem Verein sind meist mehrere, oft hunderte Personen und ehrenamtliche Mitarbeiter organisiert. Die Risiken für den Vorstand sind breit gefächert. Als juristische Person haften Verein und Vorstand vollumfänglich und unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Der Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung ist sehr ratsam. Im Schadensfall, insbesondere bei Personenschäden, können schnell sehr hohe Kosten auf den Vorstand zukommen.

…an Räumen und Gebäuden sind versichert.

…der Versicherer überprüft die  Haftpflicht-Ansprüche. 

…die durch ein Vereinsmitglieder verursacht werden.

…einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

…einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

…einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

Bitte beachten Sie!

Sie als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Verein sind nicht automatisch gegen Risiken des Vereinslebens abgesichert! Prüfen Sie Ihre Risiken und die abgeschlossenen Verträge! Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf für eine unverbindliche und kostenfreie Überprüfung Ihrer Risiken und den dazugehörigen Möglichkeiten einer optimalen Absicherung!

Fragen und Antworten zu Vereins-Versicherungen

Hier ein Überblick über wichtige Fragen

Welche Versicherungen benötigt ein Verein?

  • Vereinsrechtsschutz und Strafrechtsschutz (Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten in diesen beiden Fachgebieten)
  • Vereinshaftpflicht (Bietet Sicherheit bei Schadenersatzforderungen durch Dritte)
  • Gruppenunfallversicherung (Schützt die Mitglieder bei Schäden und Folgeschäden durch einen Unfall)
  • Vermögensschaden (Sichert das vereinsvermögen vor Eigenschäden)
  • D&O-Versicherung (Schützt den Vorstand und Verantwortliche gegen finanzielle Ansprüche)
  • Veranstalterhaftpflicht (Schutz für Vereinsveranstaltungen und Events aller Art)

Was ist eine Veranstaltungs-Versicherung?

Jedes Zusammenkommen außerhalb der eigenen vier Wände zum Zwecke einer Tagung, einer Feier, einer Messe oder sonstigen Gelegenheiten, sich mit mehreren Menschen innerhalb oder außerhalb von Räumlichkeiten zu treffen, ist eine Veranstaltung. Damit der haftende Organisator, also der Veranstalter, keine finanziellen Probleme bekommt, wenn innerhalb der Veranstaltung Schäden verursacht werden, sollte dieser eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen.

Welche Arten von Veranstaltungs-Versicherungen gibt es?

Es gibt mehrere wichtige Veranstaltungs-Versicherungen, die je nach Bedarf kombiniert oder separat abgeschlossen werden können. Zu den wichtigsten zählen u.a.:

  • Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung
  • Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung
  • Abiball-Versicherung
  • Hochzeitsversicherung
  • Veranstaltungstechnik-Versicherung
  • Garderobenversicherung
  • Veranstaltungsrechtsschutz-Versicherung
  • Vereinshaftpflicht-Versicherung
  • Veranstaltungs-Unfallversicherung

Was beinhaltet eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung?

Eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung beinhaltet in der Regel folgende Risiken:

  • Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
  • Vermögensschäden einschließlich deren Folgeschäden

Welche Risiken entstehen für den Veranstalter vor, während und nach einer Veranstaltung?

Bereits in Vorbereitung einer Veranstaltung können viele Dinge passieren, an die man im ersten Moment überhaupt nicht denkt. Heftiger kann es dann durchaus während der Veranstaltung werden. Hier einige Beispiele:

  • Beim Aufbau des Veranstaltungszeltes passiert ein Unfall bei einem Helfer
  • Beim Aufbau der Veranstaltungstechnik wird die Technik beschädigt
  • Ein Gabelstapler beschädigt eine Statue
  • Eine Kerze wird umgestoßen und entzündet Dekomaterial
  • Kinder beschädigen ein wertvolles Gemälde in einer Mietlocation
  • Ein Betrunkener zerstört eine Glastür
  • In der Nacht vor der Veranstaltung wird die gemietete PA-Anlage gestohlen
  • Bei einer wüsten Massenschlägerei wird die Location massiv beschädigt
  • Bei einer Panik durch einen Brand werden Menschen verletzt (schlimmstes Beispiel ist leider die Massenpanik bei der Love-Parade) 

Welche Versicherungssummen lassen sich absichern?

Die Höhe der Versicherungssummen lassen sich durchaus individuell vereinbaren. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Grundabsicherung oder optional eine sogenannte „Erweiterte Absicherung“. Bei unserem Versicherer sehen die Versicherungssummen im Basisschutz wie folgt aus:

  • Basisschutz für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro
  • Umweltschäden 3 Mio Euro

Im „Erweiterten Schutz“ gestalten sich die Summen wie folgt:

  • Basisschutz für Personen- und Sachschäden pauschal 5 Mio Euro
  • Vermögensschäden 100.000 Euro
  • Umweltschäden 5 Mio Euro

Optional sind möglich:

  • Einschluss von Mietsachschäden an Zelten
  • Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachsen
  • Einschluss von Flurschäden
  • Einschluss professioneller Pyrotechnik
  • Einschluss von Schäden durch Besucher/Teilnehmer (verschuldensunabhängige Haftung)
  • Schäden an öffentlichen Verkehrsflächen
  • Garderobenrisiko
  • Tribünen und Hüpfburgen
  • vereinseigene Gaststätten
  • vereinseigene Hunde, Pferde, Ruderboote, Kanus
  • vereinseigene Rodelbahnen, Eisbahnen u.v.a.m.

Wie schließe ich eine Veranstaltungs-Versicherung ab?

Ganz einfach: benutzen Sie unseren Rechner für Ihre Veranstaltungs-Versicherung oder nehmen Sie für besondere Veranstaltungen mit individuellen Anforderungen mit uns Kontakt auf! 

Bis wann kann ich eine Versicherung für eine kommende Veranstaltung abschließen?

In der Regel sind es genau 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bis wann eine Versicherung beantragt worden sein muss. Sollten Sie bereits innerhalb dieser Frist liegen, kontaktieren Sie uns bitte trotzdem! Wir finden eine Lösung für Sie!

Bis wann kann ich eine abgeschlossene Versicherung stornieren?

Sie können den abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, nicht jedoch, wenn die Veranstaltung bereits begonnen oder stattgefunden hat.

Wer kann bzw. sollte eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen?

  • Private Veranstalter 
  • Professionelle Veranstalter
  • Event-Dienstleister
  • Vermieter von Hochzeits-Locations
  • Vermieter für Tagungen/Veranstaltungen
  • Vereine
  • Verbände
  • Museen mit Vermietung
  • Restaurants, Gaststätten, Pensionen, Hotels
  • Stadtfeste, Dorffeste
  • Kulturstätten, Theater
  • Diskotheken, Clubs, Bars
  • Schifffahrtsbetrieb mit Eventangebot
  • Schulen, Gymnasien
  • Kindertagesstätten bei Veranstaltungen etc.

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