Das Altersvorsorgedepot ist eine geplante Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es soll ab 2027 eingeführt werden und ermöglicht den langfristigen Vermögensaufbau mit ETFs, Fonds und ausgewählten Anleihen. Dabei verbindet es die Renditechancen eines ETF-Sparplans mit attraktiven staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen.
Bereits ab 10 Euro monatlich können Sparer von verschiedenen Förderungen profitieren. Nach den aktuellen Reformplänen sind unter anderem eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr sowie ein Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für Personen bis 25 Jahre vorgesehen.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert – von der Einzahlung über die staatliche Förderung bis hin zum langfristigen Vermögensaufbau für Ihre finanzielle Zukunft.
Hinweis: Die dargestellten Informationen basieren auf den aktuellen Reformplänen zum Altersvorsorgedepot. Bis zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes können sich einzelne Regelungen noch ändern.
Das Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen und gleichzeitig von staatlichen Zuschüssen sowie steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Bereits mit kleinen monatlichen Sparbeträgen können Anleger den Grundstein für eine zusätzliche private Altersvorsorge legen.
Die Grundzulage ist die wichtigste staatliche Förderung des geplanten Altersvorsorgedepots. Bereits mit kleinen monatlichen Einzahlungen können Sparer von attraktiven Zuschüssen profitieren. Nach den aktuellen Reformplänen beträgt die Förderung 50 % auf die ersten 360 € Jahresbeitrag und 25 % auf weitere Einzahlungen bis 1.800 € pro Jahr. Dadurch ist eine Grundzulage von bis zu 540 € jährlich möglich und der langfristige Vermögensaufbau wird zusätzlich unterstützt.
Familien profitieren im geplanten Altersvorsorgedepot von einer zusätzlichen Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind ist nach den aktuellen Reformplänen eine Förderung von bis zu 300 € pro Jahr vorgesehen. Die Kinderzulage erhöht den staatlichen Zuschuss und unterstützt Familien dabei, langfristig Vermögen für die private Altersvorsorge aufzubauen.
Mit dem geplanten Berufseinsteiger-Bonus soll jungen Erwachsenen der Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtert werden. Wer bis zum 25. Lebensjahr erstmals in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, kann nach den aktuellen Reformplänen einen einmaligen staatlichen Bonus von 200 € erhalten. So profitieren Berufseinsteiger nicht nur von einer zusätzlichen Förderung, sondern auch von einem frühen Start in den langfristigen Vermögensaufbau und dem Zinseszinseffekt.
Neben den staatlichen Zulagen bietet das geplante Altersvorsorgedepot auch attraktive steuerliche Vorteile. Nach den aktuellen Reformplänen können Einzahlungen innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll die Besteuerung der Auszahlungen im Ruhestand begünstigt erfolgen. So profitieren Sparer sowohl während der Ansparphase als auch im Alter von einer steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge.
bis 360 € Einzahlung
bis 1.800 € Einzahlung
im Jahr je Kind
für Berufseinsteiger bis 25
Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die staatliche Förderung im geplanten Altersvorsorgedepot auf Ihren Vermögensaufbau auswirken kann. Eine Person bis 25 Jahre mit einem kindergeldberechtigten Kind zahlt monatlich 100 € ein und erhält nach den aktuellen Reformplänen zusätzlich 86,67 € staatliche Förderung pro Monat. So wächst die monatliche Sparleistung auf insgesamt 186,67 € – ein deutlicher Vorteil für den langfristigen Vermögensaufbau. Den Berufseinsteigerbonus erhalten Sie nur im ersten Jahr.
Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Während das Sparbuch vor allem Sicherheit bietet und ein ETF-Sparplan attraktive Renditechancen eröffnet, kombiniert das geplante Altersvorsorgedepot die Vorteile einer ETF-Anlage mit staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen. Der folgende Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick und hilft Ihnen dabei, die passende Form der Altersvorsorge zu finden.
Das geplante Altersvorsorgedepot bietet eine große Freiheit bei der Geldanlage und setzt gleichzeitig auf einen hohen Anlegerschutz. Nach den aktuellen Reformplänen sind breit gestreute ETFs und Fonds der Risikokategorien 1 bis 5 sowie Anleihen von EU-Staaten, deutschen Bundesländern und Kommunen zulässig. Nicht erlaubt sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen und andere spekulative Anlageformen. So soll ein langfristiger und sicherheitsorientierter Vermögensaufbau für die private Altersvorsorge gefördert werden.
Das geplante Altersvorsorgedepot soll die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditeorientierter gestalten als die bisherige Riester-Rente. Während Riester vor allem auf klassische Versicherungsprodukte setzt, ermöglicht das Altersvorsorgedepot nach den aktuellen Reformplänen Investitionen in breit gestreute ETFs und Fonds. Gleichzeitig bleiben staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile erhalten. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen Altersvorsorgedepot und Riester auf einen Blick.
Das geplante Altersvorsorgedepot kann für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit sein, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Besonders profitieren können Berufseinsteiger, Familien, Selbstständige, Freiberufler sowie Gutverdiener, die staatliche Förderungen, steuerliche Vorteile und die Renditechancen einer breit gestreuten ETF-Anlage nutzen möchten. Die folgende Übersicht zeigt, welche Zielgruppen besonders vom Altersvorsorgedepot profitieren können.
Der langfristige Erfolg einer privaten Altersvorsorge hängt nicht nur von der Anlagestrategie, sondern auch von den richtigen Entscheidungen ab. Wer früh mit dem Sparen beginnt, staatliche Förderungen vollständig nutzt und langfristig investiert, kann seine Renditechancen deutlich verbessern. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Fehler beim Altersvorsorgedepot und gibt hilfreiche Tipps, wie Sie diese vermeiden können.
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Ich berate Sie gern rund um Altersvorsorgedepot!
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 für Neuverträge eingeführt wird. Es ermöglicht erstmals eine staatlich geförderte Geldanlage in ausgewählte ETFs, Investmentfonds und weitere zugelassene Wertpapiere – ohne die bisher verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie der klassischen Riester-Rente. Dadurch sollen langfristig höhere Renditechancen entstehen.
Mit dem Altersvorsorgedepot verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und renditestärker zu gestalten. Während klassische Riester-Produkte aufgrund der Beitragsgarantie häufig nur eingeschränkt am Kapitalmarkt investieren konnten, erlaubt das Altersvorsorgedepot eine deutlich stärkere Ausrichtung auf langfristige Kapitalanlagen wie ETFs oder Investmentfonds.
Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung erhalten und wird sogar vereinfacht. Förderberechtigte können – abhängig von ihren Einzahlungen – eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erhalten. Zusätzlich können Kinderzulagen, ein Berufseinsteigerbonus sowie steuerliche Vorteile hinzukommen.
Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit den langfristigen Renditechancen des Kapitalmarktes und stellt damit eine moderne Form der privaten Altersvorsorge dar.
Das Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Zuschüsse, steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, langfristig in ausgewählte ETFs und Investmentfonds zu investieren. Ziel ist es, den Vermögensaufbau für das Alter attraktiver und renditestärker zu gestalten.
Je nach Eigenbeitrag unterstützt der Staat den Vermögensaufbau mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich. Zusätzlich können Kinderzulagen und weitere Förderungen gewährt werden.
Da keine verpflichtende 100-Prozent-Beitragsgarantie mehr besteht, kann ein größerer Anteil des Vermögens langfristig in den Kapitalmarkt investiert werden. Historisch konnten breit gestreute Aktienmärkte über lange Zeiträume höhere Renditen erzielen als klassische Sparprodukte. Vergangene Wertentwicklungen sind jedoch keine Garantie für zukünftige Erträge.
Während der Ansparphase profitieren Anleger von steuerlichen Vergünstigungen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die steuerliche Förderung günstiger ist als die gewährten Zulagen (Günstigerprüfung).
Erlaubt sind unter anderem ausgewählte ETFs, Investmentfonds und bestimmte Anleihen. Dadurch lässt sich das Depot an unterschiedliche Anlagestrategien anpassen.
Das Altersvorsorgedepot vereint staatliche Förderung, steuerliche Vorteile und langfristige Renditechancen in einem modernen Vorsorgekonzept.
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Personen, die nach den gesetzlichen Regelungen förderberechtigt sind. Zielgruppe sind insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere förderfähige Personengruppen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Besonders interessant kann das Altersvorsorgedepot für folgende Personengruppen sein:
Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche staatliche Förderungen in Betracht kommen.
Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt von den gesetzlichen Fördervoraussetzungen sowie der persönlichen Lebenssituation ab. Dazu zählen unter anderem die Höhe der Eigenbeiträge und mögliche Kinderzulagen.
Ob das Altersvorsorgedepot im Einzelfall sinnvoll ist, sollte anhand der persönlichen Situation geprüft werden. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die möglichen Förderungen optimal auszuschöpfen.
Beim Altersvorsorgedepot zahlen Sparer regelmäßig Beiträge ein. Diese werden in gesetzlich zugelassene Wertpapiere investiert. Zusätzlich unterstützt der Staat den Vermögensaufbau durch Zulagen und steuerliche Vorteile. Ziel ist der langfristige Aufbau eines Vermögens für den Ruhestand.
Zunächst wird ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnet.
Anschließend erfolgen regelmäßige Einzahlungen in das Depot.
Je nach Eigenbeitrag und persönlicher Situation können Grundzulagen, Kinderzulagen oder weitere Förderungen gewährt werden.
Das Guthaben wird in zugelassene ETFs, Investmentfonds oder andere erlaubte Anlageformen investiert.
Durch regelmäßige Einzahlungen, staatliche Förderung und mögliche Wertsteigerungen kann über viele Jahre Vermögen für den Ruhestand entstehen.
Das Altersvorsorgedepot verbindet regelmäßiges Sparen mit staatlicher Förderung und den Chancen langfristiger Kapitalmarktinvestitionen.
Die Grundzulage beträgt – abhängig vom Eigenbeitrag – bis zu 540 Euro pro Jahr. Sie wird stufenweise berechnet und direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:
Dadurch ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt sind.
Wer regelmäßig spart und den maximal förderfähigen Eigenbeitrag erreicht, kann die vollständige Grundzulage erhalten. Zusätzlich können – je nach persönlicher Situation – weitere Förderungen hinzukommen.
Die Grundzulage bildet die Basis der staatlichen Förderung und kann den langfristigen Vermögensaufbau deutlich unterstützen.
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, kann zusätzlich zur Grundzulage eine staatliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden. Dadurch profitieren Familien besonders von der staatlichen Förderung.
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro jährlich je Kind. Die Förderung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den geleisteten Eigenbeiträgen.
Bereits mit vergleichsweise geringen Eigenbeiträgen kann ein erheblicher Teil der maximalen Kinderzulage erreicht werden. Dadurch erhöht sich die gesamte staatliche Förderung deutlich.
Familien erhalten neben der Grundzulage zusätzlich eine Kinderzulage. Dadurch steigt die gesamte staatliche Unterstützung erheblich und der Eigenaufwand kann im Verhältnis zur Förderung deutlich geringer ausfallen als bei Personen ohne Kinder.
Die Kinderzulage gehört zu den wichtigsten Förderbestandteilen des Altersvorsorgedepots und kann den langfristigen Vermögensaufbau von Familien erheblich unterstützen. Voraussetzungen und Höhe richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Der Berufseinsteiger-Bonus ist eine einmalige staatliche Förderung in Höhe von 200 Euro. Er richtet sich an Personen, die bei Abschluss eines Altersvorsorgedepots das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundzulage und möglichen Kinderzulagen gewährt und soll junge Menschen motivieren, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen.
Den Bonus können Personen erhalten, die
Der Bonus wird nur einmal pro Person gewährt.
Je früher mit dem Vermögensaufbau begonnen wird, desto länger kann das Kapital am Kapitalmarkt arbeiten. Bereits kleine Beträge können über viele Jahre durch den Zinseszinseffekt erheblich wachsen.
Der Berufseinsteiger-Bonus soll deshalb insbesondere junge Erwachsene dabei unterstützen, frühzeitig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Eine 24-jährige Person eröffnet erstmals ein Altersvorsorgedepot und erfüllt die Fördervoraussetzungen. Zusätzlich zur Grundzulage erhält sie einmalig den Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.
Der Berufseinsteiger-Bonus ist ein zusätzlicher staatlicher Anreiz für junge Menschen, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen und die langfristigen Chancen des Kapitalmarktes zu nutzen.
Neben den staatlichen Zulagen profitieren Sparer auch von steuerlichen Vorteilen. Die geleisteten Beiträge können bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen (Günstigerprüfung).
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch zwei Fördermöglichkeiten:
Ist der steuerliche Vorteil höher als die Zulagen, wird die Differenz über den Steuerbescheid berücksichtigt.
Dadurch profitieren insbesondere Personen mit höherem Einkommen häufig zusätzlich von einer Steuerersparnis.
Die konkrete Steuerersparnis hängt unter anderem von
ab und lässt sich daher nicht pauschal beziffern.
Das Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Zulagen mit steuerlichen Vorteilen. Welche Förderung im Einzelfall am höchsten ausfällt, prüft das Finanzamt automatisch.
Bereits mit einem Eigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr kann grundsätzlich eine staatliche Förderung in Betracht kommen. Für die maximale Förderung sind jedoch höhere Eigenbeiträge erforderlich.
Der gesetzliche Mindestbeitrag beträgt
120 Euro pro Jahr
Das entspricht lediglich
10 Euro pro Monat.
Bereits ab diesem Betrag kann eine staatliche Förderung möglich sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Höhe der Grundzulage richtet sich nach den tatsächlich geleisteten Eigenbeiträgen.
Wer höhere Beiträge einzahlt, kann entsprechend höhere staatliche Zuschüsse erhalten – bis zur gesetzlich vorgesehenen Höchstförderung.
Schon mit kleinen monatlichen Sparbeträgen kann der Einstieg in die staatlich geförderte Altersvorsorge gelingen. Wer mehr einzahlt, kann seine Förderung weiter erhöhen.
Die staatliche Grundförderung wird auf Eigenbeiträge bis 1.800 Euro pro Jahr gewährt. Insgesamt können jährlich bis zu 6.840 Euro in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Für darüber hinausgehende Eigenbeiträge wird jedoch keine zusätzliche Grundzulage gezahlt.
Für die Berechnung der Grundzulage werden Eigenbeiträge bis
1.800 Euro jährlich
berücksichtigt.
Darüber hinaus können zwar höhere Beträge in das Depot eingezahlt werden, diese erhöhen jedoch die Grundzulage nicht.
Die gesetzliche Höchstgrenze für Einzahlungen beträgt
6.840 Euro pro Jahr.
Damit bleibt auch für Personen mit höheren Sparraten ausreichend Spielraum für den langfristigen Vermögensaufbau.
Die staatliche Förderung konzentriert sich auf Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich. Wer darüber hinaus sparen möchte, kann dies innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze ebenfalls tun.
Im Altersvorsorgedepot dürfen ausschließlich gesetzlich zugelassene Wertpapiere gehalten werden. Ziel ist es, langfristige Renditechancen mit einem angemessenen Anlegerschutz zu verbinden. Nicht jede Anlageform ist deshalb zulässig.
Nach dem aktuellen Gesetzesstand sind unter anderem zulässig:
ETFs und Fonds müssen dabei bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen und den zugelassenen Risikoklassen entsprechen.
Nicht zulässig sind unter anderem:
Dadurch soll das Risiko für Sparer begrenzt werden.
Das Altersvorsorgedepot bietet eine breite Auswahl an langfristig orientierten Anlageformen. Gleichzeitig sorgen gesetzliche Vorgaben dafür, dass besonders spekulative Investments ausgeschlossen bleiben.
Ja. ETFs gehören ausdrücklich zu den zugelassenen Anlageformen des Altersvorsorgedepots. Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und einer zulässigen Risikokategorie zugeordnet sind.
ETFs gelten als kostengünstige und breit diversifizierte Anlageform. Durch die Streuung auf viele Unternehmen oder Märkte können sie das Risiko einzelner Wertpapiere reduzieren.
Deshalb spielen ETFs im neuen Altersvorsorgedepot eine zentrale Rolle.
Nicht jeder ETF ist automatisch zugelassen.
Erlaubt sind ETFs,
Die konkrete Auswahl erfolgt durch die jeweiligen Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
ETFs gehören zu den wichtigsten Bausteinen des Altersvorsorgedepots. Sie ermöglichen einen langfristigen Vermögensaufbau mit breiter Risikostreuung und vergleichsweise niedrigen Kosten.
Ein Altersvorsorgedepot bietet attraktive staatliche Förderungen und langfristige Renditechancen. Damit Sie diese Vorteile optimal nutzen können, sollten typische Fehler vermieden werden. Bereits kleine Entscheidungen können sich über viele Jahre deutlich auf den Vermögensaufbau auswirken.
Je früher Sie mit dem Vermögensaufbau beginnen, desto länger kann Ihr Geld am Kapitalmarkt arbeiten. Durch den sogenannten Zinseszinseffekt können bereits kleine regelmäßige Einzahlungen über viele Jahre erheblich wachsen.
Unser Tipp:
Beginnen Sie möglichst früh mit dem Sparen – auch kleine monatliche Beträge können langfristig einen großen Unterschied machen.
Wer dauerhaft nur sehr geringe Beträge spart, erreicht seine persönlichen Vorsorgeziele möglicherweise nicht. Gleichzeitig kann eine zu niedrige Eigenleistung dazu führen, dass staatliche Fördermöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Unser Tipp:
Überprüfen Sie Ihre Sparrate regelmäßig und passen Sie diese an Ihre finanzielle Situation an. Schon kleine Erhöhungen können langfristig einen spürbaren Unterschied machen.
Das Altersvorsorgedepot bietet attraktive staatliche Förderungen. Wer diese Möglichkeiten nicht ausschöpft, verzichtet unter Umständen auf finanzielle Vorteile.
Unser Tipp:
Lassen Sie prüfen, welche Zulagen und steuerlichen Vorteile Ihnen zustehen und wie Sie die Fördermöglichkeiten optimal nutzen können.
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Investitionen in gesetzlich zugelassene ETFs und Fonds. Entscheidend ist jedoch, dass die gewählte Anlagestrategie zu den persönlichen Zielen und der individuellen Risikobereitschaft passt.
Unser Tipp:
Eine breit gestreute und langfristig ausgerichtete Anlagestrategie kann helfen, Risiken zu reduzieren und Renditechancen zu nutzen.
Kapitalmärkte unterliegen Schwankungen. Kurzfristige Entscheidungen aufgrund von Marktbewegungen können den langfristigen Vermögensaufbau beeinträchtigen.
Unser Tipp:
Bleiben Sie Ihrer langfristigen Strategie treu und treffen Sie Anlageentscheidungen nicht aufgrund kurzfristiger Kursschwankungen.
Wer kein konkretes Ziel für seine Altersvorsorge definiert, weiß häufig nicht, ob die gewählte Sparrate später ausreichen wird.
Unser Tipp:
Überlegen Sie frühzeitig, welche finanzielle Absicherung Sie im Ruhestand erreichen möchten. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Vorsorgeplanung hilft dabei, Ihren Vermögensaufbau an veränderte Lebenssituationen anzupassen.
Das Altersvorsorgedepot kann eine attraktive Möglichkeit sein, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Wer früh beginnt, regelmäßig spart, staatliche Förderungen nutzt und eine langfristige Anlagestrategie verfolgt, schafft gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche private Altersvorsorge.