Denkmalschutz-Immobilien in Sachsen

Wir bieten Ihnen in Dresden und ganz Sachsen Denkmalschutzimmobilien zur Kapitalanlage an.

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Denkmalschutzimmobilie, FIMAVO GmbH

Denkmalschutzimmobilien in Sachsen


Noch ist es in Deutschland möglich, durch den Erwerb einer Denkmalschutz-Immobilie Gutes zu tun und gleichzeitig von den steuerlichen Gegebenheiten zu profitieren. Abgesehen vom oft wunderschönen Zustand einer sanierten Wohnung oder eines Hauses mit Denkmalschutz-Substanz, führen die Erwerber-Modelle oft regelmäßig zu hohen Steuererstattungen. Auch der Wiederverkaufswert einer solchen „Spezial-Immobilie“ ist in der Regel wertbeständiger, als andere Objekte. Die Mitarbeiter der FIMAVO GmbH beraten Sie gern zu aktuellen Objekten und Voraussetzungen für den Erwerb und die Nutzung der Vorteile. Denkmalschutz-Immobilien in Dresden, Chemnitz oder Leipzig sind gefragt und wunderschön.

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Geringes Eigenkapital


Aufgrund der aktuellen günstigen Bedingungen am Kapitalmarkt können Sie sich auch mit einem geringen oder sogar ohne Eigenkapital eine vermietete Eigentumswohnung leisten. Bei der Finanzierung Ihrer Immobilie unterstützen wir Sie gern mit unserem Netzwerk aus über 400 Finanzierungspartnern. Denkmalschutz-Immobilien in Dresden, Chemnitz und Leipzig finden Sie bei FIMAVO!

Wissenswertes


Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch ausgeführten Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht.

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege. Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

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Förderliches


Der Staat fördert die Sanierung von Denkmalschutzimmobilien in Sachsen in vielerlei Hinsicht. Unter anderem gibt es Programme für die Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern und neuen Heizungsanlagen.

Die Modernisierungsförderung wird u.a. auch durch das Programm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ in Form von günstigen Darlehen oder Zuschüssen unterstützt. Hierbei werden sowohl Sanierungen des ganzen Hauses als auch einzelne Maßnahmen gefördert.

Ausgangspunkt ist der Jahresprimärbedarf der Immobilie und nicht ihr tatsächlicher Energieeffizienz-Wert. So kann eine größere Gruppe von Eigentümern von günstigen Darlehen profitieren.

Vor- und Nachteile


Zusammenfassend kann man sagen, dass beim Kauf einer Denkmalschutzimmobilie in Sachsen meist die Vorteile überwiegen. Sehen Sie selbst:

  • Eigentümer besitzt eine Immobilie mit historischer oder architektonischer Bedeutung
  • Als Kapitalanleger (Vermieter) lassen sich meist höhere Mieten erzielen
  • Eigentümer haben eine Vielzahl steuerlicher Vorteile
  • Jede Menge Fördermöglichkeiten staatlicherseits unterstützen den Erwerb und die Sanierung
  • Der Wiederverkaufswert einer Denkmalschutzimmobilie liegt meist über dem Durchschnitt

Zu den Nachteilen einer Denkmalschutzimmobilie gelten u.a.:

  • Hohe und strenge Auflagen bei der Sanierung
  • Höhere Kosten bei der Unterhaltung der Gebäudesubstanz

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Denkmalschutzimmobilie, FIMAVO GmbH

Steuerliches


Mit dem Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie vor Sanierungsbeginn können Eigennutzer und vor allem Kapitalanleger die Möglichkeiten der attraktiven Steuervorteile nutzen, die staatlich garantiert sind. Wer zum Beispiel als Kapitalanleger eine Immobilie erwirbt, um sie zu vermieten, kann die Sanierungskosten zu 100% innerhalb von 12 Jahren geltend machen. Hinzu kommt die normale Abschreibung für Gebäude und natürlich die Aufwendungen für Zinsen, wenn das Objekt finanziert ist. Der Eigennutzer kann zwar die Zinsen für seine Finanzierung nicht absetzen, aber ebenfalls eine erhöhte Abschreibung der Sanierungskosten vornehmen in diesem Falle dann über die Dauer von 10 Jahren und mit 90%. Die Details zu den Abschreibungen erläutert Ihnen sicher Ihr Steuerbüro bzw. können wir Ihnen gern in einem Gespräch die gesetzlichen Grundlagen aufzeigen und in Berechnungen für das jeweilige Objekt darstellen.

Für eine erste Berechnung Ihrer steuerlichen Gegebenheiten beim Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie in Sachsen gibt es einen Rechner unter diesem Link. Dort geben Sie einfach Ihr Einkommen, den Kaufpreis und den Anteil der Sanierungskosten ein, im Anschluss ermittelt der Rechner die Höhe der Abschreibungen.

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Rechtliches


Baudenkmäler sind Immobilien, deren Bestand und Erhalt durch die jeweiligen Verwaltungen und vor allem auch durch die Bevölkerung als schützenswert angesehen wird. Die Gründe für diesen Bestandsschutz können vielfältig sein. Ob politische Geschichte, besondere künstlerische Merkmale oder wie in den meisten Fällen, die Architektur mit ihren Besonderheiten im städtebaulichen Gesamteindruck – Denkmalschutz ist allgegenwärtig und Zeitzeugen der Geschichte.

Die Denkmalschutzbehörde legt fest welche Gebäude in der Stadt vom Denkmalschutz betroffen sind und damit besonderen Schutz genießen. Dieser Schutz hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile für den Besitzer. Erfasst werden die Gebäude in der so genannten Denkmalliste. Der wichtigste Vorteil für den Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie ist der weitreichende Steuervorteil gemäß § 7h, und 7i EstG, der zu einer erhöhten Abschreibung der Gebäude führt. Der größte Nachteil sind die mit dem Schutz des Denkmals verbundenen Auflagen bei der Sanierung des Gebäudes. Sind die Arbeiten aber dann einmal abgeschlossen, haben Sie für viele Jahre eine „Perle der Architektur“ in Ihrem Bestand Und gleichzeitig meist wesentlich weniger Steuerbelastung bei Ihren Einnahmen. Viele Maßnahmen an oder in den Gebäuden sind genehmigungspflichtig! Ohne Genehmigung kein Umbau! Vor allem bei diesen Renovierungsmaßnahmen sind unbedingt Genehmigungen einzuholen:

  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Streichen von Innen- und Außenwänden
  • Aufzugseinbauten
  • Dachstuhlerneuerung
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Austausch von Bädern / Badsanierungen
  • Dachausbauten
  • Energetische Sanierunge
  • Abrisse und Teilabrisse
  • Entkernung

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