Geschäftseröffnungs-Versicherung ab 89,25 €

Eine Geschäftseröffnung ist eine Veranstaltung und sollte entsprechend abgesichert werden.

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Geschäftseröffnung Veranstaltungsversicherung, FIMAVO GmbH

Geschäfts-Eröffnungs-Versicherung


Eine Geschäftseröffnungsparty ist toll! Man freut sich über die vielen Gäste, mit denen man feiert und die einem die Daumen drücken für die kommenden Jahre im wirtschaftlichen Leben. Doch schon ein kleiner Unfall auf dieser Feier könnte der Geschäftsidee ein kurzes Ende bereiten, wenn die Risiken einer Veranstaltung nicht abgesichert sind. Denn diese sind nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert, was unter Umständen zu verheerenden Forderungen aus Schadenersatzleistungen aus Personenschäden eines Besuchers führen kann, der sich auf der Party verletzt hat.

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Das Wichtigste im Überblick

Bei einer Feier zur Geschäftseröffnung kommen oft viele Gäste in der Firma oder in einer angemieteten Location zusammen. Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist sehr ratsam. Im Schadensfall, insbesondere bei Personenschäden, können schnell sehr hohe Kosten auf die Veranstalter zukommen.

an Räumen und Gebäuden sind versichert.

Der Versicherer prüft die  Haftpflicht-Ansprüche. 

Sie können bis einen Tag vor Beginn abschließen.

...einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

...einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

...einschließlich deren Folgeschäden sind versichert. 

Bitte beachten Sie!

Jegliche Veranstaltungen sind in der Regel nicht über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt! Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen oder rufen Sie uns an!

Was kostet eine Geschäftseröffnungs-Versicherung

Der Beitrag unserer Geschäftseröffnungs-Versicherung liegt deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Überzeugen Sie sich selbst. 

Basis

89,25 €

Versicherungssumme Pauschal für Personen und Sachschäden

3 Mio. €


Vermögensschäden 

50.000 €


Umweltschäden

3 Mio. €


Selbstbehalt 

150 €

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Erweitert

111,57€

Versicherungssumme Pauschal für Personen und Sachschäden

5 Mio. €


Vermögensschäden 

100.000 €


Umweltschäden

5 Mio. €


Selbstbehalt 

150 €

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Vielen Dank. Wir haben Ihren Antrag erhalten. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung. Sollten Sie am Wochenende abschließen, erhalten Sie die Unterlagen am Montag.

Veranstaltungsart


Ich bestätige, dass ich keine der folgenden Veranstaltungen durchführe: Schaumpartys oder Schwimmbadveranstaltungen, ABI-Feiern (Abi-Bälle sind versicherbar), Straßenradrennen Veranstaltungen der Erlebnispädagogik / Abenteuerveranstaltungen, wie Bungee-jumping, River drafting, Canyoning, Survival Trainings. Politische Veranstaltungen Rennveranstaltungen (Wettbewerbe) jeglicher Art.


Handelt es sich beim Veranstaltungsort um ein denkmalgeschütztes Gebäude, oder befinden sich am Veranstaltungsort hochwertige Motive, Kunstwerke? Falls dies zutrifft, wird der Antrag ausgesteuert und Sie erhalten ein gesondertes Angebot. Sie können trotzdem diesen Antrag nutzen.


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Teilnehmeranzahl






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Zusätzliche Einschlüsse







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Veranstaltungszeitraum

3 Tage vor und nach der Veranstaltung für den Auf- und Abbau sind automatisch mitversichert.

3 Tage vor und nach der Veranstaltung für den Auf- und Abbau sind automatisch mitversichert.


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Versicherungsschutz


EUR 3.000.000,00 Pauschal für Personen- und Sachschäden
EUR 50.000,00 Vermögensschäden
EUR 3.000.000 Umweltschäden (Basisdeckung)

Innerhalb der Pauschaldeckungssumme steht für folgende Deckungserweiterungen insgesamt eine eingeschränkte Deckungssumme zur Verfügung von:
EUR 10.000,00 je Schaden
EUR 30.000,00 insgesamt

- Mietsachschäden durch sonstige Ursachen an Gebäuden und Räumen in Gebäuden (ausgeschlossen Schäden durch Brand und Explosion) 
- EUR 500.000,00 Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch Brand und Explosion, Leitungswasser und Abwasser

Selbstbeteiligung
EUR 150,00 je Versicherungsfall

EUR 5.000.000,00 Pauschal für Personen- und Sachschäden
EUR 100.000,00 Vermögensschäden
EUR 5.000.000 Umweltschäden (Basisdeckung)

Innerhalb der Pauschaldeckungssumme steht für folgende Deckungserweiterungen insgesamt eine eingeschränkte Deckungssumme zur Verfügung von:
EUR 25.000,00 je Schaden
EUR 50.000,00 insgesamt

- Mietsachschäden durch sonstige Ursachen an Gebäuden und Räumen in Gebäuden (ausgeschlossen Schäden durch Brand und Explosion) 
- EUR 1.000.000,00 Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen durch Brand und Explosion, Leitungswasser und Abwasser

Selbstbeteiligung
EUR 150,00 je Versicherungsfall

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Gesamtbeitrag

Der Gesamtbeitrag beträgt

Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Sie erhalten nach dem Abschluss eine E-Mail mit dem Versicherungsschein und einer Rechnung. Diese muss vor dem Veranstaltungsbeginn beglichen sein, damit Versicherungsschutz besteht. 

Ergebnis

Beschreibung Information Anzahl Preis
Rabatt:
Gesamt:

Ich bestätige die Datenschutzbestimmungen und die Erstinformation erhalten zu haben. Des weiteren bestätige ich, dass ich die Veranstaltungsbedingungen und die AHB, sowie die folgenden Verbraucherinfos heruntergeladen und gelesen habe. 

Folgen Obliegenheitsverletzungen, Datenschutz-Hinweise, Hinweise-Gefahrerhöhung, Hinweise-Vorvertragliche Anzeigepflicht, Verbraucherinformationen, Widerrufsbelehrung

Das es sich um einen Onlineabschluss handelt, verzichte ich ausdrücklich auf eine Beratung.

Der Versicherer ist die Special Risk Consortium GmbH, Underwriter für Sport, Medien, Film und Entertainment, Belfortstraße 15, 50668 Köln

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Geschäftseröffnung Veranstaltungsversicherung, FIMAVO GmbH

Fragen und Antworten zur Geschäftseröffnungs-Versicherung

Hier ein Überblick über wichtige Fragen

Was ist eine Veranstaltungs-Versicherung?

Jedes Zusammenkommen außerhalb der eigenen vier Wände zum Zwecke einer Tagung, einer Feier, einer Messe oder sonstigen Gelegenheiten, sich mit mehreren Menschen innerhalb oder außerhalb von Räumlichkeiten zu treffen, ist eine Veranstaltung. Damit der haftende Organisator, also der Veranstalter, keine finanziellen Probleme bekommt, wenn innerhalb der Veranstaltung Schäden verursacht werden, sollte dieser eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen.

Welche Arten von Veranstaltungs-Versicherungen gibt es?

Es gibt mehrere wichtige Veranstaltungs-Versicherungen, die je nach Bedarf kombiniert oder separat abgeschlossen werden können. Zu den wichtigsten zählen u.a.:

  • Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung
  • Veranstaltungs-Ausfall-Versicherung
  • Abiball-Versicherung
  • Hochzeitsversicherung
  • Veranstaltungstechnik-Versicherung
  • Garderobenversicherung
  • Veranstaltungsrechtsschutz-Versicherung
  • Vereinshaftpflicht-Versicherung
  • Veranstaltungs-Unfallversicherung
  • Geschäftseröffnungs-Versicherung

Was beinhaltet eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung?

Eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung beinhaltet in der Regel folgende Risiken:

  • Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
  • Vermögensschäden einschließlich deren Folgeschäden

Welche Risiken entstehen für den Veranstalter vor, während und nach einer Veranstaltung?

Bereits in Vorbereitung einer Veranstaltung können viele Dinge passieren, an die man im ersten Moment überhaupt nicht denkt. Heftiger kann es dann durchaus während der Veranstaltung werden. Hier einige Beispiele:

  • Beim Aufbau des Veranstaltungszeltes passiert ein Unfall bei einem Helfer
  • Beim Aufbau der Veranstaltungstechnik wird die Technik beschädigt
  • Ein Gabelstapler beschädigt eine Statue
  • Eine Kerze wird umgestoßen und entzündet Dekomaterial
  • Kinder beschädigen ein wertvolles Gemälde in einer Mietlocation
  • Ein Betrunkener zerstört eine Glastür
  • In der Nacht vor der Veranstaltung wird die gemietete PA-Anlage gestohlen
  • Bei einer wüsten Massenschlägerei wird die Location massiv beschädigt
  • Bei einer Panik durch einen Brand werden Menschen verletzt (schlimmstes Beispiel ist leider die Massenpanik bei der Love-Parade) 

Welche Versicherungssummen lassen sich absichern?

Die Höhe der Versicherungssummen lassen sich durchaus individuell vereinbaren. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Grundabsicherung oder optional eine sogenannte "Erweiterte Absicherung". Bei unserem Versicherer sehen die Versicherungssummen Im Basisschutz wie folgt aus:

  • Basisschutz für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro
  • Umweltschäden 3 Mio Euro
  • Selbstbehalt 150 Euro

Im "Erweiterten Schutz" gestalten sich die Summen wie folgt:

  • Basisschutz für Personen- und Sachschäden pauschal 5 Mio Euro
  • Vermögensschäden 100.000 Euro
  • Umweltschäden 5 Mio Euro
  • Selbstbehalt 150 Euro

Optional sind möglich:

  • Einschluss von Mietsachschäden an Zelten
  • Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachsen
  • Einschluss von Flurschäden
  • Einschluss professioneller Pyrotechnik
  • Einschluss von Schäden durch Besucher/Teilnehmer (verschuldensunabhängige Haftung)

Wie schließe ich eine Veranstaltungs-Versicherung ab?

Ganz einfach: benutzen Sie unseren Rechner für Ihre Veranstaltungs-Versicherung oder nehmen Sie für besondere Veranstaltungen mit individuellen Anforderungen mit uns Kontakt auf! 

Bis wann kann ich eine Versicherung für eine kommende Veranstaltung abschließen?

In der Regel sind es ca. 1-2 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bis wann eine Versicherung beantragt worden sein muss. Sollten Sie bereits innerhalb dieser Frist liegen, kontaktieren Sie uns bitte trotzdem! Wir finden eine Lösung für Sie!

Bis wann kann ich eine abgeschlossene Versicherung stornieren?

Sie können den abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, nicht jedoch, wenn die Veranstaltung bereits begonnen oder stattgefunden hat.

Wer kann bzw. sollte eine Veranstaltungs-Versicherung abschließen?

  • Private Veranstalter 
  • Professionelle Veranstalter
  • Event-Dienstleister
  • Vermieter von Hochzeits-Locations
  • Vermieter für Tagungen/Veranstaltungen
  • Vereine
  • Verbände
  • Museen mit Vermietung
  • Restaurants, Gaststätten, Pensionen, Hotels
  • Stadtfeste, Dorffeste
  • Kulturstätten, Theater
  • Diskotheken, Clubs, Bars
  • Schifffahrtsbetrieb mit Eventangebot
  • Schulen, Gymnasien
  • Kindertagesstätten bei Veranstaltungen etc.

Hier finden Sie die Erstinformation

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