Meist denkt man nur an Möbel, Teppiche, Wertsachen, Fernsehgeräte oder auch die Stereoanlage, einfach gesagt, alles was man auf den ersten Blick sieht.
Doch damit hat man seine über Jahre angesammelte „Reichtümer“ noch lange nicht erfasst. Geschirr, Besteck, Kleidung und Wäsche, Schallplatten, CDs, Spielsachen der Kinder, Computer, Verbrauchsgüter (z.B. Lebensmittel) und im Keller lagert auch noch eine ganze Menge (z.B. das Schlauchboot für den Urlaub, der Rasenmäher, die Gartenmöbel etc.).
Oft wird die Versicherungssumme deutlich unterschätzt.
Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat hierzu gehören Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Diese Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Hausratversicherung ohne weitere Vereinbarung bis max. 20% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenzen ist gegen Beitragszuschlag möglich. Darüber hinaus gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld bis 1.000,- EUR, Urkunden und Wertpapiere bis 2.500,- EUR sowie Schmuck bis 20.000,- EUR, sofern sich diese Wertsachen lediglich unter einfachem Verschluss (z.B. Schublade) befinden.
Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert (entspricht den Kosten bei einer Neuanschaffung des gesamten Hausrats) höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem selben Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält.
Beispiel: Beträgt der Versicherungswert 100.000 EUR und die vereinbarte Versicherungssumme nur 50.000 EUR, so erhält der Versicherungsnehmer bei einem Schaden von 5.000 EUR nur 2.500 EUR.
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch
Fast alle Versicherer bieten eine sog. Pauschalberechnung auf Basis der Wohnfläche an. Sofern mind. EUR 650,– Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden, verzichten die Versicherer auf den so genannten Einwand einer eventuellen Unterversicherung.
Sofern sich Wertsachen in Ihrem Haushalt befinden: In aller Regel sind die Wertsachen nur bis maximal 20% der Versicherungssumme mitversichert.
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