Den Ruhestand zu Hause genießen
In Ihren eigenen Wänden steckt viel Geld! Nutzen Sie es!
Sie haben es sich in Ihrem Zuhause gemütlich gemacht. Sie haben Zeit, Mühe und Geld investiert, um es im Alter schön zu haben. Und natürlich wollen Sie dort nicht mehr ausziehen. Doch Sie wissen auch, dass in Ihrem Eigenheim viel Geld gebunden ist. Geld, das Sie gut gebrauchen könnten.
Zum Beispiel für zusätzliche Pflegeleistungen, um alte Schulden zu tilgen oder für den seniorengerechten Umbau. Vielleicht wollen Sie auch Ihre Familie unterstützen oder sich endlich Träume erfüllen, die Sie lange aufgeschoben haben?
Wir können Ihnen Ihren Wunsch erfüllen: ein lebenslanges Wohnrecht zuhause und größeren finanziellen Spielraum mit einer zusätzlichen Immobilien-Rente.
Verkauf ohne Umzug
Welche Alternativen haben Senioren, wenn sie im Alter auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sind? Sie können entweder länger arbeiten, andere um Unterstützung bitten, oder ihre Immobilie verkaufen, um in eine Mietwohnung zu ziehen. Das alles wollen die meisten Senioren nicht. Die Immobilien-Rente der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG ist ein sicheres Produkt der Altersfinanzierung.
Die Immobilien-Rente richtet sich an Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren und ist für Einzelpersonen und Paare geeignet. Dieses Modell ermöglicht es älteren Hausbesitzern, den Wert Ihrer Immobilie in eine lebenslange zusätzliche Rente, eine Einmalzahlung oder einer Kombination aus Rente und Einmalzahlung umzuwandeln. Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten neben den monatlichen, oder Einmal-Zahlungen ein lebenslanges, unpfändbares Wohnrecht, den sogenannten „Nießbrauch“. Dieses wird bei einem Notar beurkundet und genau wie die monatlichen Rentenzahlungen an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen.
Für diese Personengruppen eignet sich die Immobilien-Rente besonders:
Vielen älteren Menschen ist es ein großes Anliegen, rechtzeitig vorzusorgen. Es geht oft nicht nur um die Sicherheit des Partners oder der Kinder. Sondern auch darum, wie mit Ihrem Vermögen umgegangen werden soll und ob Sie mit dem Unterhalt einer Immobilie nicht eher einen Erben belasten, weil dieser weit weg wohnt oder kein Interesse an den Verpflichtungen hat, die aus Eigentum resultieren. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang auch: Das Wohnrecht bei einer Immobilien-Rente gilt bis zum Lebensende des länger lebenden Partners. Das heißt, dass vor allem Partner abgesichert sind, die bei früherem Tod ihres Partners häufig erhebliche finanziellen Einbußen hinnehmen müssten.
Die Gewissheit, dass sämtliche Angelegenheiten rund um das Eigenheim langfristig und notariell geregelt sind, ist für viele Senioren sehr beruhigend. Kein Streit nach dem Ableben, keine Ängste, die Instandhaltung des Erbes nicht leisten zu können.
Sollte man trotz Erben eine Immobilien-Rente abschließen? Ja, warum nicht? Gerade wenn Sie nicht mit Ihren Angehörigen in der selben Stadt oder unter einem Dach leben, kann die Immobilien-Rente für alle Familienmitglieder eine ideale Lösung sein. Kein Streit ums Erbe und Sie fallen keinem Angehörigen finanziell zur Last. Das vorhandene Vermögen ist so schon zu Lebzeiten für alle nutzbar.
Ihre Angehörigen wird es sehr beruhigen, dass Sie versorgt sind, keine finanziellen Engpässe bestehen und vor allem, dass sich Profis um die Instandhaltung Ihrer Immobilie kümmern.
Die Immobilien-Rente wird damit zu einer fairen Lösung für alle Generationen.
So schön kann Wohnen sein
Die meisten Immobilien sind vor vielen Jahren, oft Jahrzehnten erbaut worden. Mit zunehmenden Alter einer Immobilie fallen auch immer mehr notwendige Instandsetzungsmaßnahmen an. Der geschulte, fachmännische Blick eines Profis erkennt sofort die derzeitigen und auch die in Kürze anstehenden Mängel und kann durch gezieltes Reparatur-Management zeitig reagieren, um größere Schäden zu verhindern. Ob Sie überhaupt noch in der Lage sind, Reparaturen selbst durchzuführen, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wohl dem, der auf handwerklich begabte Kinder oder Freunde zurückgreifen kann.
Mit der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG haben Sie diese Sorgen nicht mehr. Nach der notariellen Beurkundung der Immobilien-Rente geht die Pflicht zur Instandhaltung auf den Käufer, die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, über. Zweimal im Jahr kommt dann ein technischer Dienstleister zu Ihnen und begutachtet den Zustand der Immobilie. Gleichzeitig löst dieser dann die notwendigen Kleinreparaturen aus bzw. arrangiert alles, wenn mal eine größere Sache ansteht. Für diese Begutachtung müssen Sie natürlich nichts bezahlen. Lediglich im Rahmen der Kleinreparaturen-Regelung, wie sie in allen Mietverhältnisssen üblich ist, müssen Sie sich beteiligen. Das ist ein Bruchteil der Kosten, die real fällig und durch die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG getätigt werden. Denn es besteht natürlich größtes Interesse am Werterhalt Ihrer Immobilie!
Die Vorteile einer Immobilien-Rente der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG:
Mit der Immobilien-Rente
Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der monatlichen Rentenzahlungen sind folgende:
Alle Daten führen in einer einfachen und nachvollziehbaren Berechnung zum Ergebnis, welches die Höhe Ihrer Einmalzahlung bzw. der monatlichen Immobilien-Rente darstellt.
Der Rechenweg ist immer gleich:
Gesamtwert der Immobilien-Rente
= Monatliche Leibrente X 12 Monate X Restlebenserwartung
Gesamtwert des Wohnrechts
= Monatlicher Wohnwert und Instandhaltung X 12 Monate X Restlebenserwartung
Ein Paar im Alter von 75 Jahren verkauft seine Immobilie im Wert von 300.000 Euro an Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG und erhält eine lebenslange Rente in Höhe von 750 Euro. Eine Miete zahlen Sie für das Wohnrecht nicht, allerdings wird ein Wert für die fiktive Vergleichs-Miete und die Instandhaltung der Immobilie abgezogen, in diesem Falle 1020 Euro. Nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes rechnet man bei beiden Senioren mit einer Lebenserwartung von 14,1 Jahren. Auch nach dieser Zeit sind beide Partner bis ans Lebensende mietfrei und notariell abgesichert.
Eine Frau im Alter von 78 Jahren bewohnt eine Immobilie von 150 m² im Wert von 500.000 Euro. Die Lebenserwartung der Seniorin beträgt laut Statistik 10,4 Jahre, für die fiktive Vergleichs-Miete inkl. Instandhaltung werden 1.650 Euro monatlich berechnet. Auf der Wohnung lastet noch eine Restschuld von 50.000 Euro. Dieser Wert wird aufgezinst bis zum statistischen Lebensende der Seniorin, da die Immobilie erst am Ende der statistischen Lebenserwartung in das Eigentum der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG übergeht. Aus 50.000 Euro werden so 66.944 Euro, die monatliche Rente beträgt monatlich 1.820 Euro. Die Seniorin hat keine Schulden mehr und kann in Ruhe ihren Lebensabend genießen.
Vom ersten Kontakt bis zum Vertrag
Wenn Sie von dem Nutzen einer Immobilien-Rente überzeugt sind, dann sind es nur noch wenige Schritte bis zum notariell beglaubigten Abschluss eines sicheren Vertrags für Ihre Zukunft! Wir legen Wert darauf, dass für Sie jeder Schritt zu Ihrem Leibrentenvertrag verständlich und nachvollziehbar ist. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen auftreten, so können Sie diese jederzeit an die Mitarbeiter der FIMAVO GmbH richten.
Ablauf der Umsetzung
Wie in jedem Vertragsverhältnis sollten Sie auch und vor allem bei einer Immobilien-Rente sowohl Ihren Vertragspartner als auch den Vertragsinhalt sorgfältig prüfen. Sie gehen schließlich ein hoffentlich sehr langes und partnerschaftliches Verhältnis ein.
Wenn Sie eine Immobilien-Rente in Betracht ziehen, sollten Sie vor Vertragsabschluss die folgenden Punkte überprüfen:
An dieser Stelle übergeben wir ganz einfach unseren zufriedenen Kunden das Wort. Sehen Sie selbst, wie eine gute Immobilien-Rente die unterschiedlichsten Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen glücklich und zufrieden macht.
Natürlich gibt es auch jede Menge in der Presse über das Thema Immobilien-Rente zu berichten. Wir sind stolz, dass diese Berichte über das stetig wachsende Thema durchweg sehr positiv sind, geht es doch um den Lebensabend und ein zufriedenes und unbeschwertes Leben im Alter. Gern übersenden wir Ihnen auf Wunsch noch weitere Presse-Beiträge.
Quelle: Bild der Frau – 12.Oktober 2020
Quelle: Focus Online 18.Juni 2020
Quelle: Focus Online 12. Mai 2020
Quelle: T-Online.de 19.Dezember 2019
Quelle: Biallo.de 14. November 2019
Quelle: Stiftung Warentest, test.de 12. Juni 2020
Mit einer Immobilien-Rente haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in eine monatliche Zusatzrente, eine Einmalzahlung, oder in eine Kombination aus beidem umzuwandeln. Sie bleiben in Ihren 4 Wänden wohnen, genießen ein lebenslanges Wohnrecht. Ihr Lebenspartner genießt dieses Wohnrecht über Ihren Tod hinaus, einschließlich der monatlichen Rentenzahlungen. Einzige Bedingung: Sie müssen mindestens 70 Jahre alt sein.
Ihr lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch durch eine erstrangige Eintragung zu Ihren Gunsten notariell beurkundet und bietet damit ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie.
Ihre lebenslange Rentenzahlung wird im Grundbuch durch eine erstrangige Eintragung zu Ihren Gunsten notariell beurkundet und bietet damit ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie.
Für die Instandhaltung Ihrer Immobilie kommt die Deutsche Leibrenten AG auf. Zweimal jährlich wird durch einen professionellen technischen Dienstleister Ihre Immobilie geprüft und notwendige Arbeiten werden umgehend veranlasst.
Bei der Immobilien-Rente ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15%. Das heißt: 15% der Rentenzahlung sind steuerpflichtiges Einkommen. Der Eigenanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter bei Vertragsabschluss, so liegt der Wert bei 85-Jährigen Neukunden nur noch bei 5%. Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft kann ausgeschlossen werden, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.
Wenn Sie in ein Seniorenheim umziehen möchten, können Sie Ihre Immobilie ohne Probleme vermieten und so Ihre Einkünfte zusätzlich zur Rente erhöhen.
Machen Sie sich keine Sorgen! Ihr in der Immobilie lebender Partner hat weiterhin das notariell beglaubigte lebenslange Wohnrecht und das Recht auf lebenslange Zahlung der vereinbarten Rente. Sollten Sie allein leben, ist vertraglich geregelt, dass Ihre Erben für eine Mindestlaufzeit die vereinbarte Rentenleistung erhalten bzw. dass diese mit einer Einmalzahlung des Betrages für die Dauer der Mindestlaufzeit abgegolten wird. Die Rentenzahlung wird für mindestens 5 Jahre garantiert. Hierdurch können auch bei frühzeitigem Ableben die Erben entsprechend begünstigt werden. Auf Wunsch kann die Garantiezeit auch auf 10 Jahre verlängert werden. Lediglich das Wohnrecht endet mit dem Tod der begünstigten Leibrentner.
Was passiert, wenn ich kurz nach Vertragsabschluss versterbe?
Die Berechnung Ihrer Immobilien-Rente erfolgt transparent und immer nach den gleichen Vorgaben.
Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung sind folgende:
Die Berechnung der Lebenserwartung wird nach den offiziellen Generationen-Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes durchgeführt, welche jederzeit frei zugänglich und nachvollziehbar sind.
Für die seriöse Berechnung der vermeintlichen Höhe der Immobilien-Rente wird ein unabhängiger Sachverständiger eine Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen. Dabei wird er den Zustand der Immobilie sowie die Marktlage für Immobilien in Ihrem Umfeld genauestens recherchieren und nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilen.
Sie können natürlich auch eine Immobilien-Rente in Anspruch nehmen, wenn Ihre Immobilie noch mit einem Darlehen belastet sein sollte. In diesem Falle erhält die Bank eine Einmalzahlung in der Höhe der Ablösesumme und Sie sind auf einen Schlag schuldenfrei!
Die Immobilien-Rente beruht auf der Verkehrswertermittlung. Daher ist es völlig egal, wen Sie als Begünstigten in den Vertrag aufnehmen möchten. Sie entscheiden also, wer von der Rente und wer vom Nutzungsrecht profitieren sollte.
Die Konstellation der Immobilien-Rente ist auch für unverheiratete Paare geeignet.
Die FIMAVO GmbH ist der Kooperationspartner der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG in Sachsen. Die Mitarbeiter der FIMAVO GmbH sind zu allen Themen der Immobilien-Rente auskunftsfähig und werden ständig geschult, um eine fundierte Beratung zu gewährleisten.
Vertrauen Sie dem Marktführer der Immobilien-Verrentung!
Für die ausführliche Beratung zum Thema Immobilien-Rente stehen Ihnen bei der FIMAVO GmbH Herr Penski und Herr Ulbricht gern zur Verfügung. Beachten Sie bitte auch unsere Veranstaltungsankündigungen.