Deutsche Leibrente mit FIMAVO

Auf die Zukunft vorbereitet sein mit der FIMAVO GmbH und der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG

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Wir sind Partner der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG 
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FIMAVO - Ihr Ansprechpartner für die Immobilien-Rente in Sachsen

Den Ruhestand zuhause genießen!

Es ist Ihr Zuhause – machen Sie mehr daraus – mit einer Immobilien-Rente!

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Was ist eine Immobilien-Rente?

Den Ruhestand zu Hause genießen

In Ihren eigenen Wänden steckt viel Geld! Nutzen Sie es! 

Sie haben es sich in Ihrem Zuhause gemütlich gemacht. Sie haben Zeit, Mühe und Geld investiert, um es im Alter schön zu haben. Und natürlich wollen Sie dort nicht mehr ausziehen. Doch Sie wissen auch, dass in Ihrem Eigenheim viel Geld gebunden ist. Geld, das Sie gut gebrauchen könnten.

Zum Beispiel für zusätzliche Pflegeleistungen, um alte Schulden zu tilgen oder für den seniorengerechten Umbau. Vielleicht wollen Sie auch Ihre Familie unterstützen oder sich endlich Träume erfüllen, die Sie lange aufgeschoben haben?

Wir können Ihnen Ihren Wunsch erfüllen: ein lebenslanges Wohnrecht zuhause und größeren finanziellen Spielraum mit einer zusätzlichen Immobilien-Rente.

Verkauf ohne Umzug

Welche Alternativen haben Senioren, wenn sie im Alter auf zusätzliche Einnahmen angewiesen sind? Sie können entweder länger arbeiten, andere um Unterstützung bitten, oder ihre Immobilie verkaufen, um in eine Mietwohnung zu ziehen. Das alles wollen die meisten Senioren nicht. Die Immobilien-Rente der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG ist ein sicheres Produkt der Altersfinanzierung.

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Für wen lohnt sich eine Immobilien-Rente?

Die Immobilien-Rente richtet sich an Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren und ist für Einzelpersonen und Paare geeignet. Dieses Modell ermöglicht es älteren Hausbesitzern, den Wert Ihrer Immobilie in eine lebenslange zusätzliche Rente, eine Einmalzahlung oder einer Kombination aus Rente und Einmalzahlung umzuwandeln. Sie verkaufen Ihre Immobilie und erhalten neben den monatlichen, oder Einmal-Zahlungen ein lebenslanges, unpfändbares Wohnrecht, den sogenannten „Nießbrauch“. Dieses wird bei einem Notar beurkundet und genau wie die monatlichen Rentenzahlungen an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen.

Für diese Personengruppen eignet sich die Immobilien-Rente besonders:

  • Für Senioren mit niedrigen monatlichen Einnahmen
  • Für Senioren mit Kreditschulden
  • Für Senioren, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind
  • Für Senioren, die Hilfe im Haushalt benötigen
  • Für Senioren, die ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten
  • Für Senioren mit oder ohne Erben
  • Für Senioren, die Personen noch zu Lebzeiten unterstützen wollen
  • Für Senioren, die sich im Ruhestand noch etwas zusätzlich leisten wollen
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Die Immobilien-Rente und die Erben

Vielen älteren Menschen ist es ein großes Anliegen, rechtzeitig vorzusorgen. Es geht oft nicht nur um die Sicherheit des Partners oder der Kinder. Sondern auch darum, wie mit Ihrem Vermögen umgegangen werden soll und ob Sie mit dem Unterhalt einer Immobilie nicht eher einen Erben belasten, weil dieser weit weg wohnt oder kein Interesse an den Verpflichtungen hat, die aus Eigentum resultieren. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang auch: Das Wohnrecht bei einer Immobilien-Rente gilt bis zum Lebensende des länger lebenden Partners. Das heißt, dass vor allem Partner abgesichert sind, die bei früherem Tod ihres Partners häufig erhebliche finanziellen Einbußen hinnehmen müssten.

Die Gewissheit, dass sämtliche Angelegenheiten rund um das Eigenheim langfristig und notariell geregelt sind, ist für viele Senioren sehr beruhigend. Kein Streit nach dem Ableben, keine Ängste, die Instandhaltung des Erbes nicht leisten zu können.

Sollte man trotz Erben eine Immobilien-Rente abschließen? Ja, warum nicht? Gerade wenn Sie nicht mit Ihren Angehörigen in der selben Stadt oder unter einem Dach leben, kann die Immobilien-Rente für alle Familienmitglieder eine ideale Lösung sein. Kein Streit ums Erbe und Sie fallen keinem Angehörigen finanziell zur Last. Das vorhandene Vermögen ist so schon zu Lebzeiten für alle nutzbar.

Ihre Angehörigen wird es sehr beruhigen, dass Sie versorgt sind, keine finanziellen Engpässe bestehen und vor allem, dass sich Profis um die Instandhaltung Ihrer Immobilie kümmern.

Die Immobilien-Rente wird damit zu einer fairen Lösung für alle Generationen.

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Instandhaltung Ihrer Immobilie

So schön kann Wohnen sein

Die meisten Immobilien sind vor vielen Jahren, oft Jahrzehnten erbaut worden. Mit zunehmenden Alter einer Immobilie fallen auch immer mehr notwendige Instandsetzungsmaßnahmen an. Der geschulte, fachmännische Blick eines Profis erkennt sofort die derzeitigen und auch die in Kürze anstehenden Mängel und kann durch gezieltes Reparatur-Management zeitig reagieren, um größere Schäden zu verhindern. Ob Sie überhaupt noch in der Lage sind, Reparaturen selbst durchzuführen, hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wohl dem, der auf handwerklich begabte Kinder oder Freunde zurückgreifen kann.

Mit der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG haben Sie diese Sorgen nicht mehr. Nach der notariellen Beurkundung der Immobilien-Rente geht die Pflicht zur Instandhaltung auf den Käufer, die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, über. Zweimal im Jahr kommt dann ein technischer Dienstleister zu Ihnen und begutachtet den Zustand der Immobilie. Gleichzeitig löst dieser dann die notwendigen Kleinreparaturen aus bzw. arrangiert alles, wenn mal eine größere Sache ansteht. Für diese Begutachtung müssen Sie natürlich nichts bezahlen. Lediglich im Rahmen der Kleinreparaturen-Regelung, wie sie in allen Mietverhältnisssen üblich ist, müssen Sie sich beteiligen. Das ist ein Bruchteil der Kosten, die real fällig und durch die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG getätigt werden. Denn es besteht natürlich größtes Interesse am Werterhalt Ihrer Immobilie! 

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Gründe für die Immobilien-Rente

Die Vorteile einer Immobilien-Rente der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG:

Mit der Immobilien-Rente

  • nutzen Sie das gebundene Vermögen in Ihrer Immobilie, ohne ausziehen zu müssen.
  • sind Sie notariell abgesichert und haben ein durch das Grundbuch gesichertes, lebenslanges Wohnrecht und eine lebenslange Zusatzrente.
  • müssen Sie keine laufenden Darlehenszinsen, Gebühren oder Provisionen bezahlen.
  • brauchen Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung Ihrer Immobilie zu kümmern.
  • bekommen Sie eine passgenaue Lösung aus monatlichen Zahlungen, Einmalbetrag oder einer Kombination aus beidem.
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Leben Sie dort weiter, wo Sie sich am meisten wohlfühlen: in Ihrem Zuhause!

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem Zuhause wohnen bleiben. Auch im Falle des Bezugs von Pflegeleistungen nehmen viele Menschen die häusliche Krankenpflege eher in Anspruch, als den Umzug in ein Pflegeheim. Mehr als 90% der über 65-Jährigen leben bei weitgehend guter Gesundheit in ihrer vertrauten Umgebung. Ein Auszug kommt für die wenigsten in Frage. Denn: Unabhängigkeit, Selbstbestimmtheit, Individualität, Komfort und Lebensqualität spielen bei allen Überlegungen im Alter eine große Rolle. 

Mit einer Immobilien-Rente der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG leben Sie weiterhin mietfrei in den eigenen vier Wänden und haben dennoch zusätzliches Geld für sich zur Verfügung. Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche oder machen Sie Ihr Zuhause „seniorenfreundlich“.

Vielleicht möchten Sie im Haushalt Hilfe in Anspruch nehmen? Oder steigt der Bedarf an Betreuungs- oder Pflegeleistungen. All das kostet viel Geld. Die zusätzliche Immobilien-Rente unterstützt Sie bei all Ihren Vorhaben.

Muster-Berechnungen für Immobilien-Renten

Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der monatlichen Rentenzahlungen sind folgende:

  • Wert der Immobilie
  • Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers
  • Wert des lebenslangen Wohnrechts
  • Kosten für Instandhaltung

Alle Daten führen in einer einfachen und nachvollziehbaren Berechnung zum Ergebnis, welches die Höhe Ihrer Einmalzahlung bzw. der monatlichen Immobilien-Rente darstellt.

Der Rechenweg ist immer gleich:

Gesamtwert der Immobilien-Rente

= Monatliche Leibrente X 12 Monate X Restlebenserwartung

Gesamtwert des Wohnrechts

= Monatlicher Wohnwert und Instandhaltung X 12 Monate X Restlebenserwartung 

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Beispiel 1 – Immobilie ohne Einmalzahlung

Ein Paar im Alter von 75 Jahren verkauft seine Immobilie im Wert von 300.000 Euro an Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG und erhält eine lebenslange Rente in Höhe von 750 Euro. Eine Miete zahlen Sie für das Wohnrecht nicht, allerdings wird ein Wert für die fiktive Vergleichs-Miete und die Instandhaltung der Immobilie abgezogen, in diesem Falle 1020 Euro. Nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes rechnet man bei beiden Senioren mit einer Lebenserwartung von 14,1 Jahren. Auch nach dieser Zeit sind beide Partner bis ans Lebensende mietfrei und notariell abgesichert.

Beispiel 2 – Immobilie mit Einmalzahlung

Eine Frau im Alter von 78 Jahren bewohnt eine Immobilie von 150 m² im Wert von 500.000 Euro. Die Lebenserwartung der Seniorin beträgt laut Statistik 10,4 Jahre, für die fiktive Vergleichs-Miete inkl. Instandhaltung werden 1.650 Euro monatlich berechnet. Auf der Wohnung lastet noch eine Restschuld von 50.000 Euro. Dieser Wert wird aufgezinst bis zum statistischen Lebensende der Seniorin, da die Immobilie erst am Ende der statistischen Lebenserwartung in das Eigentum der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG übergeht. Aus 50.000 Euro werden so 66.944 Euro, die monatliche Rente beträgt monatlich 1.820 Euro. Die Seniorin hat keine Schulden mehr und kann in Ruhe ihren Lebensabend genießen.

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Wie erhalten Sie eine Immobilien-Rente?

Vom ersten Kontakt bis zum Vertrag

Wenn Sie von dem Nutzen einer Immobilien-Rente überzeugt sind, dann sind es nur noch wenige Schritte bis zum notariell beglaubigten Abschluss eines sicheren Vertrags für Ihre Zukunft! Wir legen Wert darauf, dass für Sie jeder Schritt zu Ihrem Leibrentenvertrag verständlich und nachvollziehbar ist. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen auftreten, so können Sie diese jederzeit an die Mitarbeiter der FIMAVO GmbH richten.

Ablauf der Umsetzung 

  1. Beratungsgespräch in Ihrem Hause, Ausfüllen des Fragebogens und Besprechung der weiteren Schritte
  2. Erstellung eines Wertgutachtens zur Ermittlung der genauen Höhe des Leibrentenanspruchs durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen
  3. Finale Berechnung der Immobilien-Rente mit Übergabe eines verbindlichen Angebotes auf der Basis des Wertgutachtens Ihrer Immobilie, Vereinbarung eines Notartermins
  4. Notarielle Beurkundung und Eintragungen der lebenslangen Rentenzahlung und des lebenslangen Wohnrechts im Grundbuch
  5. Erste Auszahlung vereinbarungsgemäß an Sie als Vertragspartner
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Wichtig bei der Wahl Ihres Vertragspartners

Wie in jedem Vertragsverhältnis sollten Sie auch und vor allem bei einer Immobilien-Rente sowohl Ihren Vertragspartner als auch den Vertragsinhalt sorgfältig prüfen. Sie gehen schließlich ein hoffentlich sehr langes und partnerschaftliches Verhältnis ein.

Wenn Sie eine Immobilien-Rente in Betracht ziehen, sollten Sie vor Vertragsabschluss die folgenden Punkte überprüfen:

  1. Sie wurden in einem persönlichen und umfassenden Beratungsgespräch informiert und konnten alle Ihre Fragen klären.
  2. Ihnen liegt ein Wertgutachten von einem externen und unabhängigen Gutachter vor.
  3. Ihr lebenslanges Wohnrecht und die Rentenzahlungen werden durch erstrangige Rechte im Grundbuch gesichert.
  4. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, haben Sie Ihre Erben in Ihre Entscheidungen möglichst mit eingebunden.
  5. Der Käufer verpflichtet sich zur Instandhaltung der Immobilie.
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Wohnrecht und Nießbrauch?

Eine Immobilien-Rente besteht immer aus zwei Teilen: einer Geldleistung und einem Wohn- und Nutzungsrecht. Wichtig ist, dass Sie genau prüfen, welches Recht Sie haben und ob sich hinter vermeintlich guten Regelungen nicht auch noch Pflichten verstecken.

Beim gesetzlichen Nießbrauch bleiben Sie sogenannter „wirtschaftlicher Eigentümer“. Das bedeutet, dass die Lasten bei Ihnen liegen! Sie tragen  sämtliche Kosten für Instandhaltung und Werterhalt der Immobilie, obwohl Ihnen das Haus rechtlich nicht mehr gehört.

Der Vorteil eines Nießbrauchs liegt im lebenslangen Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie. Das bedeutet, dass Sie auch nach einem Auszug finanziell von dem Haus oder der Wohnung profitieren. Wenn Sie beispielsweise in ein Seniorenheim umziehen möchten, können Sie Ihre Immobilie vermieten und zusätzliche Einnahmen erhalten.

Beim gesetzlichen Wohnrecht nach § 1093 BGB ist es quasi andersherum: Die Instandhaltung obliegt dem neuen Eigentümer und das gesetzliche Wohnrecht gilt ohne vertragliche Anpassung nicht lebenslang, auch das Vermietungsrecht muss zusätzlich individuell geregelt werden. Anwaltliche Hilfe ist hier dringend angeraten.

Der Tipp für Interessenten an der Immobilien-Rente lautet deshalb: lebenslanges Wohnrecht!

Achten Sie vor einem Vertragsabschluss darauf, dass der Käufer das Beste aus Nießbrauch und Wohnrecht vertraglich kombiniert. Dies wird über ein sogenanntes lebenslanges Wohnrecht gewährt. Das bedeutet:

  • die Instandhaltung wird vom Käufer übernommen
  • das lebenslange Nutzungsrecht an der Immobilie verbleibt beim Immobilien-Rentner, auch im Falle eines vorzeitigen Auszugs (eine Vermietung ist also ebenso möglich)

Ganz wichtig für Ihren Vertrag: die Instandhaltungsregelungen!

Sie wissen es wahrscheinlich aus eigener Erfahrung: die Instandhaltung wird im Alter von Jahr zu Jahr zu einer immer größeren Belastung.

Nach dem Motto „ Eigentum verpflichtet“ obliegt die Instandhaltung bei einem guten Immobilien-Rentenvertrag dem neuen Eigentümer. Dieser sollte diese Pflicht auch sehr ernst nehmen. Bei der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG ist das alles transparent und klar geregelt.

Zufriedene Kunden berichten

An dieser Stelle übergeben wir ganz einfach unseren zufriedenen Kunden das Wort. Sehen Sie selbst, wie eine gute Immobilien-Rente die unterschiedlichsten Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen glücklich und zufrieden macht.

Regina und Uwe Merres

 „Wir möchten unser
Leben so weiterführen wie bisher und
dafür brauchen wir Geld“

Zum Bericht
Familie Schween

„Jetzt haben wir alles geregelt –
das ist ein gutes Gefühl.“

Zum Bericht
Familie Schramm

Instandhaltung: „Das macht einen
sehr professionellen Eindruck“

Zum Bericht

Das sagt die Presse zur Immobilien-Rente

Natürlich gibt es auch jede Menge in der Presse über das Thema Immobilien-Rente zu berichten. Wir sind stolz, dass diese Berichte über das stetig wachsende Thema durchweg sehr positiv sind, geht es doch um den Lebensabend und ein zufriedenes und unbeschwertes Leben im Alter. Gern übersenden wir Ihnen auf Wunsch noch weitere Presse-Beiträge.

Quelle: Bild der Frau – 12.Oktober 2020

Quelle: Focus Online 18.Juni 2020

Quelle: Focus Online 12. Mai 2020

Quelle: T-Online.de 19.Dezember 2019

Quelle: Biallo.de 14. November 2019

Quelle: Stiftung Warentest, test.de 12. Juni 2020

Wissenswertes über die Immobilien-Rente

Was ist eine Immobilien-Rente?

Mit einer Immobilien-Rente haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in eine monatliche Zusatzrente, eine Einmalzahlung, oder in eine Kombination aus beidem umzuwandeln. Sie bleiben in Ihren 4 Wänden wohnen, genießen ein lebenslanges Wohnrecht. Ihr Lebenspartner genießt dieses Wohnrecht über Ihren Tod hinaus, einschließlich der monatlichen Rentenzahlungen. Einzige Bedingung: Sie müssen mindestens 70 Jahre alt sein.

Für wen kommt eine Immobilien-Rente in Frage?

Wie ist mein lebenslanges Wohnrecht gesichert?

Ihr lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch durch eine erstrangige Eintragung zu Ihren Gunsten notariell beurkundet und bietet damit ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie. 

Wie sicher ist mein lebenslanges Wohnrecht?

Wie ist meine lebenslange Rentenzahlung gesichert?

Ihre lebenslange Rentenzahlung wird im Grundbuch durch eine erstrangige Eintragung zu Ihren Gunsten notariell beurkundet und bietet damit ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie.

Wie sicher ist meine lebenslange Rentenzahlung?

Was ist mit der Instandhaltung meiner Immobilie?

Für die Instandhaltung Ihrer Immobilie kommt die Deutsche Leibrenten AG auf. Zweimal jährlich wird durch einen professionellen technischen Dienstleister Ihre Immobilie geprüft und notwendige Arbeiten werden umgehend veranlasst.

Die Instandhaltung meiner Immobilie

Hat die Immobilien-Rente Auswirkungen auf meine Einkommensteuererklärung?

Bei der Immobilien-Rente ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15%. Das heißt: 15% der Rentenzahlung sind steuerpflichtiges Einkommen. Der Eigenanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter bei Vertragsabschluss, so liegt der Wert bei 85-Jährigen Neukunden nur noch bei 5%. Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft kann ausgeschlossen werden, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.

Besteuerung der Immobilien-Rente

Was passiert, wenn ich in ein Seniorenheim umziehen möchte?

Wenn Sie in ein Seniorenheim umziehen möchten, können Sie Ihre Immobilie ohne Probleme vermieten und so Ihre Einkünfte zusätzlich zur Rente erhöhen. 

Was passiert, wenn ich umziehen möchte?

Was passiert, wenn ich bereits kurze Zeit nach Vertragsabschluss versterben sollte?

Machen Sie sich keine Sorgen! Ihr in der Immobilie lebender Partner hat weiterhin das notariell beglaubigte lebenslange Wohnrecht und das Recht auf lebenslange Zahlung der vereinbarten Rente. Sollten Sie allein leben, ist vertraglich geregelt, dass Ihre Erben für eine Mindestlaufzeit die vereinbarte Rentenleistung erhalten bzw. dass diese mit einer Einmalzahlung des Betrages für die Dauer der Mindestlaufzeit abgegolten wird. Die Rentenzahlung wird für mindestens 5 Jahre garantiert. Hierdurch können auch bei frühzeitigem Ableben die Erben entsprechend begünstigt werden. Auf Wunsch kann die Garantiezeit auch auf 10 Jahre verlängert werden. Lediglich das Wohnrecht endet mit dem Tod der begünstigten Leibrentner.

Was passiert, wenn ich kurz nach Vertragsabschluss versterbe?

Wie wird die Immobilien-Rente berechnet?

Die Berechnung Ihrer Immobilien-Rente erfolgt transparent und immer nach den gleichen Vorgaben.  

Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung sind folgende:

  • Wert der Immobilie
  • Alter und Geschlecht der Immobilieneigentümer
  • Wert des lebenslangen Wohnrechts
  • Kosten für die Instandhaltung
  • Zinsfaktoren

Wie wird die Immobilien-Rente berechnet?

Auf welcher Basis wird die Lebenserwartung des Leistungsempfängers berechnet?

Die Berechnung der Lebenserwartung wird nach den offiziellen Generationen-Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes durchgeführt, welche jederzeit frei zugänglich und nachvollziehbar sind.

Was ist ein Wertgutachten?

Für die seriöse Berechnung der vermeintlichen Höhe der Immobilien-Rente wird ein unabhängiger Sachverständiger eine Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen. Dabei wird er den Zustand der Immobilie sowie die Marktlage für Immobilien in Ihrem Umfeld genauestens recherchieren und nach den gesetzlichen Vorgaben beurteilen.

Immobilien-Rente trotz Schulden?

Sie können natürlich auch eine Immobilien-Rente in Anspruch nehmen, wenn Ihre Immobilie noch mit einem Darlehen belastet sein sollte. In diesem Falle erhält die Bank eine Einmalzahlung in der Höhe der Ablösesumme und Sie sind auf einen Schlag schuldenfrei!

Immobilien-Rente trotz Schulden?

Ist die Immobilien-Rente für Einzelpersonen oder Paare geeignet?

Die Immobilien-Rente beruht auf der Verkehrswertermittlung. Daher ist es völlig egal, wen Sie als Begünstigten in den Vertrag aufnehmen möchten. Sie entscheiden also, wer von der Rente und wer vom Nutzungsrecht profitieren sollte.

Immobilien-Rente für Einzelpersonen oder Paare?

Ist die Immobilien-Rente auch für unverheiratete Paare geeignet?

Die Konstellation der Immobilien-Rente ist auch für unverheiratete Paare geeignet.

Ist die Immobilien-Rente für unverheiratete Paare geeignet?

Warum ist die FIMAVO GmbH in Sachsen ein zuverlässiger Ansprechpartner?

Die FIMAVO GmbH ist der Kooperationspartner der Deutschen Leibrenten Grundbesitz AG in Sachsen. Die Mitarbeiter der FIMAVO GmbH sind zu allen Themen der Immobilien-Rente auskunftsfähig und werden ständig geschult, um eine fundierte Beratung zu gewährleisten.

Vertrauen Sie dem Marktführer der Immobilien-Verrentung!

Wie kann ich mich am besten zum Thema Immobilien-Rente beraten lassen?

Für die ausführliche Beratung zum Thema Immobilien-Rente stehen Ihnen bei der FIMAVO GmbH Herr Penski und Herr Ulbricht gern zur Verfügung. Beachten Sie bitte auch unsere Veranstaltungsankündigungen.

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