, FIMAVO GmbH

Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
bleibt die durchschnittliche Schadenshöhe bei Unfällen mit Elektroautos um 10 bis 15 Prozent
unter der ihrer „Zwillingsmodelle“ mit Verbrennerantrieb. In der Folge finden sich E-Autos
jeweils in tieferen und damit kostengünstigeren Typklassen als ihre Geschwister mit Benzinoder Dieselantrieb. Einige Beispiele: VW Golf VII, BMW i3/220i, Hyundai Konas und Ioniqs sowie
Smarts.

Ausnahmen bilden der Renault Zoe, der wie der Clio bewertet wird, und der Nissan Leaf, der in
einer ungünstigeren Typklasse rangiert als der Pulsar. Für den reinen Elektrohersteller Tesla
kann ein solcher Vergleich naturgemäß nicht angestellt werden. Behelfsmäßig wurden seine
Modelle S und 3 daher ähnlichen BMW-Modellen (540I XDrive und 330I) mit
Verbrennungsmotor gegenübergestellt: Auch hier zeigen Letztere eine bessere Schadensbilanz
und damit Typklasse als die E-Autos.
Die Studienautoren mutmaßen, dass die tendenziell noch geringere Reichweite der
Elektrofahrzeuge ausschlaggebend für ihre insgesamt günstigeren Typklassen ist: Um die
Batterie zu schonen, fahren viele Nutzer vergleichsweise langsam und defensiv. Die daraus
resultierenden Beitragsvorteile in der Kfz-Haftpflicht dürften ein kleiner Trost für die von den
rasant gestiegenen Strompreisen gebeutelten Mobilitätspioniere sein.

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