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Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen
Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch
die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch
einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die
Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen
Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem
die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker
verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach
Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu
zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von
Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.

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