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Björn J. geht mit seinem 5-jährigen Sohn Tobias einkaufen. Tobias ist sehr aufgeregt und rennt begeistert durch die Gänge des Supermarktes. Björn J. kann seinem Sohn kaum folgen, da er sich auf den Einkaufszettel konzentriert.

An der Kasse hat Björn J. eine Diskussion mit Tobias über eine Packung Süßigkeiten, die er schließlich zurück ins Regal legt. Dabei erklärt er Tobias, dass sie nicht jedes Mal Süßigkeiten mitnehmen können. Unbemerkt von Björn J. schiebt Tobias die Süßigkeiten und ein kleines Spielzeugauto in Björns Jackentasche.

Nachdem Björn J. die Einkäufe bezahlt hat, setzt er Tobias in den Einkaufswagen und die Süßigkeiten und das Spielzeugauto fallen vor die Füße eines Detektivs. Dieser bittet Björn J. in sein Büro und stellt ihn wegen Diebstahl der offensichtlich geklauten Dinge zur Rede. Björn J. beteuert seine Unschuld, aber es gibt keine Kamera, die seine Aussage bestätigt. Die Polizei wird gerufen und Björn J. wird wegen Diebstahl angezeigt.

Björn J. ruft daraufhin bei seiner Rechtsschutzversicherung an und wird sofort an eine Fachanwältin für Strafrecht weitergeleitet. Mithilfe der Anwältin kann Björn J. darlegen, dass er nicht bewusst geklaut hat. Da er bislang noch nie eine Straftat begangen hat, wird der Diebstahl der Süßigkeiten und des Spielzeugautos wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Kosten der Rechtsanwältin in Höhe von ca. 1.000,- € übernimmt die Rechtsschutzversicherung für ihn.

Wichtig! In diesem Fall ist Björn durch den Spezial Strafrechtschutz versichert. Dieser leistet nicht nur beim Vorwurf des Vorsatzes sondern auch beim Vorwurf eines Verbrechens.